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Schütteltrauma? – Streit um Todesursache des kleinen Nils

Schütteltrauma? – Streit um Todesursache des kleinen Nils

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Foto: WAZ FotoPool/ Ralf Rottmann
Ein Rechtsmediziner hatte eine Mutter aus Lünen im Prozess wegen des qualvollen Tods ihres Babys schwer belastet. Das will die Verteidigung nicht kampflos hinnehmen und beantragte ein weiteres Gutachten zur Todesursache. Der bisherige Experte hatte gesagt, dass der Junge zu Tode geschüttelt wurde.

Lünen/Dortmund. 

Auf welche Weise kam der kleine Nils ums Leben? Diese Frage soll vor dem Dortmunder Schwurgericht ein Gutachter beantworten – der zweite, nachdem ein Rechtsmediziner bereits festgestellt hatte, der Junge sei defintiv zu Tode geschüttelt worden. Doch die Verteidigung der Mutter will das nicht kampflos hinnehmen.

Neue Anträge bescheren dem Prozess um den tragischen Tod des erst sieben Monate alten Nils daher höchstwahrscheinlich eine Verlängerung. Das Dortmunder Schwurgericht hat am Mittwoch weitere Verhandlungstage bis in den August festgelegt.

Experte: Baby hatte durch Schütteln Einblutungen in Augen

Rechtsmediziner Dr. Bernd Karger war nach eingehender Auswertung aller Kranken-Unterlagen zuletzt zu dem Schluss gekommen, dass der Säugling ein Schütteltrauma erlitten haben muss. Einblutungen in den Augen des Babys ließen keinen anderen Schluss zu, sagte der Rechtsmediziner den Richtern. Sollten die Blutungen eine andere Ursache gehabt haben, „wäre dieser Fall einmalig in der medizinischen Literatur“.

Genau an diesem Punkt greift Rüdiger Deckers, Verteidiger der angeklagten Mutter,das Gutachten an. Er beantragte am Mittwoch, einen weiteren Sachverständigen einzuschalten. Dieser noch zu bestimmende Experte für Blut und Blutkrankheiten (Fachbezeichnung: Hämatologen) würde die These Kargers widerlegen, so der Verteidiger. Und wenn dann feststehe, dass Nils möglicherweise gar nicht heftig geschüttelt worden sei, müsse auch die Schuldfrage bei der Angeklagten völlig neu beantwortet werden.

Richter prüft Antrag

Bislang geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sich die angeklagte Lünerin der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht hat. Noch steht nicht fest, ob die Richter tatsächlich einen Hämatologen einschalten werden. Vorsorglich wurden aber bereits Verhandlungstermine bis nach den Sommerferien geblockt.