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Angriff mit üppiger Oberweite? Jurist leidet beim Sex unter Todesangst

Üppige Oberweite – Jurist leidet beim Sex unter Todesangst

War der Sex ein Anschlag auf seine Gesundheit? Ein Jurist aus Unna wirft seiner Ex-Freundin vor, sie hätte ihn mit ihrer üppigen Oberweite beim Liebesspiel „hinterhältig angegriffen“. Das Liebesspiel im Mai soll für die Frau nun ein Nachspiel vor Gericht haben. Vorwurf: gefährliche Körperverletzung.

Unna. 

Was an jenem frühen Maimorgen als Liebesspiel begann, endete für einen 33-jährigen Juristen aus Unna in seinem „Kampf um Leben und Tod“. „Ich habe wahre Todesängste ausgestanden“, erinnert er sich heute an den „hinterhältigen Angriff“ seiner „großen Liebe“, die versucht haben soll, ihn mit ihrer Oberweite zu ersticken und mit ihren Händen zu erwürgen. Anfang Dezember soll der gleichaltrigen Frau der Prozess vor dem Amtsgericht Unna gemacht werden. „Gefährliche Körperverletzung“ klagt Oberstaatsanwalt Dr. Heiko Artkemper an.

Vier Jahre war das Paar zusammen, hatte während seines Studiums auch in finanziell weniger guten Zeiten immer enger zusammen gefunden. Dann die neue Zeitrechnung in Unna als Anwalt mit eigener Wohnung, gut dotiertem Job sowie mit vielen Zukunftsplänen und konkreter Familienplanung. „Ich hätte alles für sie getan, ich habe sie über alles geliebt“, sagt der 1,80-Meter-Mann mit 85 Kilogramm Körpergewicht: „Von A bis Z hat alles gepasst.“ Bis halt in die frühen Morgenstunden jenes Maitages, als die Gewitter der Nacht nicht an Tiefschlaf denken ließen und sie sich ihrem Lebenspartner näherte.

Frau spricht von „Unfall beim Sex“

„Eine pikante Situation“, sagt er, der er sich hingab. „Arg- und wehrlos“, wie der Jurist zu sagen pflegt, wenn er den Tatbestand eines versuchten Tötungsdeliktes begründen will. Sie, die etwas kleinere, aber 20 Kilo schwerere Person spricht später in ihren Vernehmungen von einem „Unfall beim Sex“, weil sie sich derart mit den ausgeprägten Formen ihres Oberkörpers auf den Kopf ihres Lebensgefährten presste, dass der „vor Atemnot schon blau angelaufen“ sei: „Sonst hatten wir nur zärtlichen Sex, das aber war planmäßig und zielgerichtet,“ behauptet der geschädigte Anwalt.

Der Gesetzestext spricht hier von einer „Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges“ und von „einer das Leben gefährdenden Behandlung“. Dabei habe sie einen „fremdartigen Blick“ gehabt.

Mann habe sich „mit Händen und Füßen“ gewehrt

Er habe sich „mit Händen und Füßen“ gewehrt, den dann folgenden Würgegriff habe er nur mit einem gezielten Biss in ihre Hand lösen und sich so aus der Umklammerung befreien können. „Es war ein Kampf durch die ganze Wohnung“, bei dem er immer wieder vergeblich versucht habe, die Polizei zu rufen. Bilderrahmen und Lampen flogen, „eine Tür hat noch heute einen Riss“. Schlussendlich sei es ihm doch noch gelungen, sich auf den Flur zu flüchten, wo ihm seine Nachbarin geholfen und die Polizei alarmiert habe.

Bis in den Abend seien die Beamten mit der genauen Beweissicherung beschäftigt gewesen, derweil die Aggressorin in der Zelle habe warten müssen. „Ich will ihr nichts Böses“, sagt der Jurist heute, „aber sie hat mich umbringen wollen.“

Der Grund? Der Erklärungsversuch des Akademikers: „Ihre Psyche, sie hatte nichts gelernt und starke Minderwertigkeitskomplexe. Dabei habe ich alles gemacht, was ein verantwortungsvoller Mann nur machen kann.“ Auf die Frage, warum sie es nicht mit dem Messer getan habe, soll sie geantwortet haben: „Ich wollte es so angenehm wie möglich machen.“