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Beschlossene Sache: 43 Millionen Führerscheine werden schon bald ungültig – das musst du wissen

Beschlossene Sache: 43 Millionen Führerscheine werden schon bald ungültig – das musst du wissen

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Foto: dpa

Eine EU-Richtlinie ist der Grund, weswegen der Führerschein von 43 Millionen Deutschen in den kommenden Jahren seine Gültigkeit verlieren wird. Bis 2033 müssen diese alten Führerscheine umgetauscht werden. Der Bundesrat hat am Freitag ein Stufenmodell beschlossen, damit es keinen Riesen-Ansturm bei den Behörden gibt. Wenn du danach mit deinem „alten Lappen“ erwischt wirst, dann drohen Bußgelder.

Aktuell betrifft das 15 Millionen Papierführerscheine, die noch bis Ende 1998 ausgestellt wurden und alle anderen Scheckkartenführerscheine, die danach bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Führerschein: 43 Millionen Deutsche müssen ein neues Dokument beantragen

Nach Vorgaben der EU-Richtlinie sollen alle EU-Bürger einen europaweit einheitlichen, fälschungssicheren Führerschein erhalten. Zudem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu verhindern.

Hast du einen neuen Führerschein, der nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, dann kannst du entspannt aufatmen. Die Umstellung betrifft dich nicht direkt. Dein Dokument ist schon einheitlich und läuft sowieso nach 15 Jahren ab. Alle anderen Führerscheine müssen umgetauscht werden und sind danach auch nur noch jeweils 15 Jahre gültig.

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Das Umtauschprozedere kostet dich etwa 25 Euro. Außerdem musst du ein neues biometrisches Passbild mitbringen. Auf den Führerschein sollst du dann etwa drei bis vier Wochen warten müssen.

Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Die Pkw- und Motorradklassen werden im neuen Führerscheindokument auf 15 Jahre befristet.

Der neue Führerschein kostet 25 Euro

Und damit das auch klappt und nicht alle 43 Millionen Menschen gleichzeitig zur Führerscheinbehörde rennen, soll die Umtauschzeit der Papierführerscheine nach Geburtsjahren gestaffelt werden. Und zwar so:

  • vor 1953 geboren: Umtausch bis zum 19.1.2033
  • geboren in 1953 bis 1958: Umtausch bis zum 19.1.2022
  • 1959 bis 1964 geboren: Umtausch bis 19.1.2023
  • 1965 bis 1970 geboren: Umtausch bis 19.1. 2024
  • Wer ab 1971 geboren ist, muss bis zum 19. Januar 2025 einen neuen Führerschein besitzen.

Die Scheckkartenführerscheine werden nach Ausstellungsjahr gestaffelt:

  • ausgestellt von 1999 bis 2001: Sie müssen bis zum 19. Januar 2026 getauscht sein
  • 2002 bis 2004: bis zum 19. Januar 2027
  • 2005 und 2007: bis zum 19. Januar 2028
  • 2008: bis zum 19. Januar 2029
  • 2009: bis zum 19. Januar 2030
  • 2010: bis zum 19. Januar 2031
  • 2011: bis zum 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033

Wenn du die Frist versäumst, drohen Bußgelder

Wer nach der Frist mit seinem ungültigen Führerschein erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zehn Euro könnten dann für dich fällig werden.

Wichtig dabei ist laut ADAC: Man begeht eine Ordnungswidrigkeit aber keine Straftat. Bei Lkw- oder Busführerscheinen ist das anders.

Keine neue Führerschein-Prüfung

Wenn du jetzt aber Angst hast, dass dein EU-Führerschein nicht lebenslang, sondern lediglich 15 Jahre gültig ist: Zur erneuten Führerscheinprüfung musst du nicht, so die Neue Westfälische. Auch eine ärztliche Untersuchung werde nicht gefordert.

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Mit altem abgelaufenen Führerschein ins Ausland?

Einen Antrag auf Umtausch des Führerscheins kann der Besitzer des Dokuments nur persönlich stellen.

„Daher muss auch im Interesse der Bürger sichergestellt werden, dass der Umtausch für den einzelnen ohne längere Wartezeiten möglich ist“, schreibt der ADAC dazu.

Wenn du mit dem abgelaufenen Führerschein ins Ausland fährst, kannst du mir Ärger rechnen. Das hängt aber vom jeweiligen Reiseland ab.

Der Bundesrat hat am Freitag entscheiden, dass dieser Fristenplan so angewendet werden kann. Nun ist die Bundesregierung am Zug. Das Konzept wird technisch an eine Regierungsverordnung „angehängt“. Dabei geht es um Änderungen bei der praktischen Prüfung vor allem für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, die nicht aus der EU kommen. Die Regierung könnte nun den vom Bundesrat beschlossenen Umtauschplan für die Führerschein-Dokumente eins zu eins akzeptieren – oder die ganze Verordnung vorerst stoppen.

Mehr Informationen zum Umschreiben des Führerscheins findest du hier. (js mit dpa)