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Ebay macht für todkrankes Frauchen Ausnahme von Regeln

Ebay macht für todkrankes Frauchen Ausnahme von Regeln

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Ein neues Frauchen für Charly: Eine todkranke Frau hat mit ihrem Suchanzeige eine Welle der Anteilnahme ausgelöst. Foto: Ebay/Screenshot
Eine Hundehalterin erfährt, dass sie nicht mehr lange zu leben hat. Für ihren Aufruf macht Ebay sogar eine Ausnahme bei seinen Regeln.

Hannover. 

Als die Annonce plötzlich verschwunden war, spielten die Gefühle Karussell beim Frauchen von Hund Charly. Sie suchte in den Ebay Kleinanzeigen ein gutes Zuhause für Charly, weil sie bald sterben könnte. Doch ihre Suche war plötzlich gelöscht.

Ärzte haben der Frau gesagt, dass sie nicht mehr lange zu leben habe. Lungenkrebs, Metastasen im Gehirn. „Vor zwei Monaten hieß es, ich habe noch zwei Monate zu leben“, sagte sie am Mittwoch unserer Redaktion. „Da mache ich mir schon Sorgen um Charly.“

Das konnte man in ihrem Aufruf auf Ebay auch lesen, in jeder Zeile. Die Anzeige hatte schnell viele Menschen erreicht und bewegt – und der Frau einen übervollen Posteingang beschert. Zu viele Reaktionen, um alle zu beantworten, „mit dieser Welle hätte ich nie gerechnet“, sagt sie.

Ebay hatte die Anzeige aber deaktiviert. Das Unternehmen sagt, dass das auch korrekt war – und dass man sie dennoch wieder veröffentlicht hat. Der Grund für die Löschung: Der Verweis „Zu verschenken“.

Hund vor dreiviertel Jahr aufgenommen

Den Aufruf hatte die Frau am Sonntag ins Netz gestellt: Sie sucht ein neues Frauchen für Charly, „wenn ich selbst nicht mehr da bin :-((((“, wie sie schrieb. Im Moment gehe es ihr gut, sagt die Frau, die sich auf eine Kontaktanfrage unserer Redaktion gemeldet hat. Da kam sie gerade vom Tierarzt, „Charly ist ein bisschen krank“. Vor einem Dreivierteljahr hat sie den etwa sieben Jahre alten Hund übernommen, „da soll er nicht wieder rumgereicht werden. Und wir sind inzwischen ein gutes Team. Er gibt mir viel Kraft.“

Nach der Diagnose Krebs habe sie sechs Chemotherapien machen sollen, erzählt die Frau. „Nach der dritten habe ich aufgehört. Die Ärzte haben mir gesagt, der Krebs geht auch nicht weg, er wird nur eine Zeit lang eingekesselt und ich gewinne Zeit.“ Doch die Nebenwirkung ließen sie die Chemotherapie abbrechen. „Ich will dann lieber noch eine schöne Zeit haben.“

Nach dem Abbruch hätten ihr die Ärzte gesagt, sie habe vielleicht noch zwei Monate zu leben. „Vielleicht lebe ich aber auch noch zwei oder drei Jahre, vielleicht geschieht ja auch ein Wunder?“

Ebay lehnte Widerspruch zunächst ab

Sie geht viel mit Charly spazieren. Und der Mischling aus Chihuahua und Zwergpinscher hat Bewegungsdrang. „Es war mir auch wichtig, das noch in der Anzeige zu ergänzen, damit die Leute keine falsche Vorstellung haben, Charly ist ein Jäger.“

Sie hatte den neuen Text der Anzeige gerade veröffentlicht, hatte sich dort auch bedankt bei den Menschen, die ihr so viele Aufmunterung und Zuspruch zukommen lassen – da war die Anzeige am Dienstag um 16 Uhr auf einmal weg. „Ich hatte noch wichtige Informationen ergänzt, und dann war sie verschwunden. Ich war enttäuscht“, erzählt die Frau.

Auf Ebay dürfen keine Tiere verschenkt werden

Viele Nutzer dachten, sie selbst habe sie gelöscht, weil ihr der Trubel zu viel geworden sein könnte. So war es aber nicht. Die Frau legte Widerspruch bei Ebay Kleinanzeigen ein, der wurde um 23 Uhr abgelehnt.

Ebay-Pressesprecher Pierre Du Bois sagt dazu: „Ein Kollege hat sich formal korrekt an unsere Grundsätze gehalten.“ Er erklärt er: „Wir wollen nicht, dass Lebewesen auf unserer Plattform verschenkt werden.“ Die Regelung sei auch im Einklang mit Tierschützern. Die Frau hatte über ihre Anzeige „Zu verschenken“ geschrieben. Den Blick fürs Details habe der Kollege aber nicht gehabt.

Dass die Anzeige seit Mittwochmorgen wieder online ist, ist Du Bois zu verdanken. Er ging die Statistik der meistgeklickten Anzeigen durch – und sah weit vorne eine, die rot markiert war, also vom Unternehmen offline genommen. „Die habe ich mir angeschaut, und ich kannte den Fall schon.“

Ebay hält an Richtlinie fest

Angesichts der besonderen Umständen habe er die Anzeige wiederhergestellt, er meldet sich auch bei der Hundehalterin und entschuldigte sich. An sich sei die Richtlinie aber sinnvoll und im Einklang mit dem Tierschutz. Der Fall sei deshalb eine besondere Ausnahme.

Die Hundehalterin sagte unserer Redaktion: „Ich wusste nicht, dass das nicht zulässig ist und denke eigentlich auch an eine Schutzgebühr“. Weil sie dabei aber niemanden über Gebühr belasten will, habe sie nicht gewusst, welchen Betrag sie hineinschreiben soll.