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DSDS-Kandidat Sebastian muss zuschauen

DSDS-Kandidat Sebastian muss zuschauen

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Foto: imago stock&people
„Sebastian ist zu jung für einen Auftritt nach 22 Uhr.“ Das gaben NRW-Bezirksregierungen bekannt. Der DSDS-Sänger musste in der Mottoshow am Samstag die Sendung von der Zuschauertribüne aus verfolgen. Jetzt droht der RTL-Produktionsfirma eine Strafe.

Düsseldorf. 

Der TV-Dauerbrenner Deutschland sucht den Superstar (DSDS) hat ein Problem: Sänger Sebastian Wurth ist mit seinen 16 Jahren zu jung für einen Auftritt in der Casting-Show nach 22 Uhr. Darauf wies die Bezirksregierung in Köln hin. Wurth musste daraufhin bei der Mottoshow am Samstag ab 22 Uhr in der Zuschauerriege Platz nehmen.

Doch nach 22 Uhr Sendezeit hat Sebastian ein Interview gegeben. Jetzt prüft die Bezirksregierung Köln, ob die Entertainment-Firma Grundy Light Entertainment GmbH (die Firma produziert DSDS für RTL) gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen hat. Sebastian wird nach diesem Gesetz als Kind eingestuft. Das bedeutet für ihn, dass er nach 22 Uhr nicht arbeiten darf.

Doch warum darf Sebastian im Publikum sitzen, aber nicht auf der Bühne stehen? Das sei ganz einfach, sagt Bernhard Wasen, stellvertretender Hauptdezernent betrieblicher Arbeitsschutz von der Düsseldorfer Bezirksregierung. „Auf der Bühne arbeitet er, als Zuschauer im Publikum nicht.“ Die Bezirksregierungen in Köln und in Düsseldorf sind sich einig darüber, dass es sich beim Auftritt des Minderjährigen nicht um eine Freizeitaktivität handelt.

Es droht eine Strafe von 15.000 Euro

Hinter den Kulissen in KölnSollte sich die Grundy Light Entertainment GmbH nicht an das Gesetz gehalten haben oder in Zukunft halten, drohe ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 15.000 Euro. „Wir prüfen aber derzeit noch, ob das Interview mit Sebastian tatsächlich nach 22 Uhr stattgefunden hat, oder ob es aufgezeichnet worden ist“, so Oliver Moritz von der Bezirksregierung Köln. Für ein Unternehmen wie die Grundy Light Entertainment GmbH sind 15.000 Euro wahrscheinlich ein Klacks. Dennoch ist Wasen überzeugt: „Ein dauerhafter Ordnungsverstoß kommt hier überhaupt nicht in Frage. Man kann nicht im Halteverbot stehen und nur die Parkgebühr abdrücken.“

Für Sebastian gebe es demnach keine Extrawurst. Selbst, wenn die Eltern ausdrücklich mit dem Auftritt ihres Sohnes einverstanden seien, helfe das nichts. Und: Unter die Ausnahmefall-Regelung des Gesetzes falle Sebastians Auftritt bei DSDS auch nicht. Dort heißt es: „Jugendliche dürfen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen bis 23 Uhr gestaltend mitwirken.“ Nach Einschätzung der Bezirksregierung fällt DSDS unter „andere“ Veranstaltungen – weswegen es beim Auftrittsverbot ab 22 Uhr bleibe.

10 von 25 Kandidatinnen waren unter 18 Jahre

Unterdessen treten bei anderen Casting-Shows immer wieder Minderjährige auf. Zum Beispiel bei „Das Supertalent“ auf RTL. Bezirksregierungs-Sprecher Moritz: „Mit der Firma Grundy Light Entertainment hatten wir im letzen Jahr einen saubere Regelung. Der Firma wurde auch hier bewilligt, dass Kinder bis 22 Uhr auftreten durften. Länger nicht.“

Bei Germany’s Next Topmodel waren zehn der 25 Kandidatinnen unter 18 Jahren. Zwei von ihnen sind noch im Rennen. Wenn sie ins Finale kommen, wird sich Pro Sieben etwas einfallen lassen müssen – die Show war letztes Jahr live, und um 22 Uhr war noch nicht Schluss.