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Behörde verbietet Spionage-Puppe Cayla und rät zum Zerstören

Behörde verbietet Spionage-Puppe Cayla und rät zum Zerstören

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Ceyla Puppe Foto: Hersteller
  • Puppe „Cayla“ kann zur Spionage genutzt werden, wie ein Jura-Student herausfand
  • Die Bundesnetzagentur hat die Puppe verboten – Besitzern drohen Strafen!
  • Die Agentur rät Eltern, die Puppe zu zerstören

Berlin. 

„Cayla“ kann viele Dinge. Man kann sich mit ihr unterhalten, mit ihr spielen, und sogar Fragen stellen kann man ihr. „Fantastisch, was sie alles weiß“, heißt es dazu auf der Internetseite des Herstellers Vivid. Doch hinter dem niedlich dreinschauenden Gesicht der Puppe verbirgt sich etwas, das zur Gefahr im Kinderzimmer werden könnte.

So soll „Cayla“ weitaus mehr wissen, als es auf den ersten Blick scheint. Denn bei der Puppe handelt es sich um eine Sendeanlage, die als Spielzeug getarnt ist, wie Jura-Student Stefan Hessel von der Universität des Saarlandes herausgefunden hat. Sie könne zur Spionage eingesetzt werden, heißt es in einer Mitteilung.

Caylas Mikrofon ist extern steuerbar

Das Problem ist, dass Fremde auf das Mikrofon zugreifen können. „Jedes bluetoothfähige Gerät in Reichweite von etwa zehn Metern kann eine Verbindung zu ihr aufbauen und Lautsprecher und Mikrofon nutzen. In einem Versuch hatte ich auch über mehrere Wände hindurch auf die Puppe Zugriff. Es fehlt an eingebauten Sicherungen“, sagt Hessel.

Zudem sei das in einer Halskette verbaute Licht, das das Aktivieren des Mikros anzeigen soll, ganz einfach mittels App auszuschalten. „Aus technischer Sicht ist es also möglich, auf das Mikrofon zuzugreifen, ohne dass dies angezeigt wird“, schildert Hessel weiter. Fremden sei es somit möglich, Kinder abzuhören und sogar Kontakt zu ihnen aufzunehmen.

Besitz der Puppe strafbar

Laut §90 des Telekommunikationsgesetzes ist das untersagt. Hessel wandte sich bereits an die Bundesnetzagentur, die die Puppe für verboten erklärt hat. Eltern sollten „Cayla“ sofort vernichten, um sich nicht strafbar zu machen, rät die Behörde. Im schlimmsten Fall drohe eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“.

Auf Nachfrage beim Hersteller Vivid hieß es, dass den betreffenden Kunden so schnell wie möglich weitere Informationen darüber zukommen werden, wie sie mit der Puppe umzugehen haben.

• Mehr Informationen über den Missbrauch von Sendeanlagen gibt die Bundesnetzagentur HIER

(bekö)