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Bettina Wulff will „Bunte“ wegen Oben-ohne-Foto verklagen

Bettina Wulff will „Bunte“ wegen Oben-ohne-Foto verklagen

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Bettina Wulff Hosts Reception For Diplomats' Spouses Foto: Getty Images
Das Magazin „Bunte“ hat ein Oben-ohne-Foto von Bettina Wulff, das in der Ausgabe vom Donnerstag erscheinen soll – mit verpixelter Brust. Dagegen will die Ex-Frau des Ex-Bundespräsidenten jetzt klagen: Ihr Anwalt nennt die Veröffentlichung einen „massiven Eingriff in das Recht am eigenen Bild“.

Essen. 

Die ehemalige First Lady Bettina Wulff will die „Bunte“ verklagen, weil die Zeitschrift ein „Oben ohne“-Foto von der 40-Jährigen veröffentlicht. Das geht aus einem Schreiben von Wulffs Anwalt Christian Schertz an das Magazin hervor. Die „Bunte“ habe entgegen geltendem Recht „Abschüsse“ seiner Klientin „in einem rein privaten Moment veröffentlicht und hierbei aufs Schwerste die Persönlichkeitsrechte“ Wulffs verletzt.

Das Bild wird in der Ausgabe vom Donnerstag erscheinen: Es zeigt Bettina Wulff, nur mit Bikini-Unterteil bekleidet, am Sylter Strand. In einem Anflug von Anstand – oder in Erwartung der Klage – hat die Bunte den Brustbereich verpixelt, wie man es sonst in deutschen Medien hauptsächlich mit den Gesichtern von Kriminellen vor Gericht oder Opfern von Verbrechen tut.

Im Text verrät das Magazin, ein Bunte-Leser habe die Ex-Frau des Ex-Bundespräsidenten entdeckt und fotografiert – gemeinsam mit einem Mann. Grund für das Blatt, über eine Beziehung zu spekulieren.

Wulff will Bunte Bade-Berichterstattung verbieten lassen

Gegen die Berichterstattung schickt Wulff Medienanwalt Schertz ins Feld: Besonders die Veröffentlichung eines Oben-Ohne-Fotos am Strand sei – auch mit verpixelter Brust – „ein massiver Eingriff in das Recht am eigenen Bild“. Und: „Auch die weitere Beschreibung des Aufenthalts unserer Klientin am Strand in der Wortberichterstattung ist eklatant rechtswidrig, da hierdurch die Privatsphäre offen gelegt wird.“

Wulff hat Schertz beauftragt, gegen die „Bunte“ ein Verbot der gesamten Berichterstattung in Wort und Bild durchzusetzen; außerdem soll das Magazin „eine empfindliche Geldentschädigung für diesen besonders schweren Eingriff in die Rechte unserer Klientin“ zahlen, schreibt der Anwalt. „Die Berichterstattung ist von einer Qualität, dass hier auch strafrechtliche Schritte zu prüfen sind.“

Obwohl Schertz anmerkt, dass das Schreiben „ausschließlich der presserechtlichen Interessenvertretung“ diene und nicht zur Veröffentlichung bestimmt sei, hat er es über den Dienst Pressportal.de selbst öffentlich gemacht. (moi)