- Für 2018 gibt es bei der Steuererklärung neue Regeln
- Wir haben die wichtigsten für dich zusammengefasst
Berlin.
Die Steuererklärung gehört wahrlich nicht zu den Dingen, die man besonders gerne macht. Auf vielen Seiten gibt es unzählige Kästchen, die gefüllt werden wollen. Hinzu kommen noch zahlreiche Regeln, die man beachten muss. Und ständig ändert sich was.
. Wir haben die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:
• Fristen für die Steuererklärung
Ab 2018 bekommen Steuerzahler zwei Monate mehr Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben. Das bedeutet, dass die für dieses Jahr statt am 31. Mai am 31. Juli 2019 abgegeben werden muss.
In NRW haben Steuerzahler, die ihre Erklärung elektronisch über Elster abgeben, sogar schon in diesem Jahr automatisch bis zum 31. Juli Zeit. Aber auch sonst ist der 31. Mai in diesem Jahr als Deadline hinfällig, weil Fronleichnam auf diesen Tag fällt. Abgabe ist deshalb erst am 1. Juli.
• Keine lästigen Belege mehr
Das Finanzamt will mit weniger Papier arbeiten – und kommt dem Steuerzahler mit Vertrauen entgegen. Belege für abzugsfähige Ausgaben, etwa Werbungskosten oder Handwerkerrechnungen müssen erst dann eingereicht werden, wenn das Finanzamt dazu auffordert.
Trotzdem gilt: Nicht wegschmeißen! Die Belege müssen bis zu ein Jahr, nachdem der Bescheid rechtskräftig wurde, aufbewahrt werden.
• Wer ist zur Steuererklärung verpflichtet?
Von der Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, sind alle Arbeitnehmer oder Pensionäre mit Nebeneinkünften von mehr als 410 Euro im Jahr betroffen. Hinzu kommen Arbeitnehmer mit mehreren Jobs sowie solche, die Krankengeld von mehr als 410 Euro bekommen haben.
———————
Das könnte dich auch interessieren:
• Liste veröffentlicht: Hier schauen NRW-Finanzämter bei der Steuererklärung genau hin!
• Mit diesen Tricks kannst du deine Steuererklärung auch nach der Frist einreichen
———————
Auch Unternehmer und Selbstständige müssen sich genauso vorm Finanzamt erklären wie Rentner – zumindest wenn letztere mehr als 8922 Euro im Jahr verdient haben. Auch geschiedene Partner müssen unter bestimmten Bedingungen eine Erklärung abgeben.
• Geringfügige Wirtschaftsgüter abschreiben
Werden Smartphone oder Laptop beruflich mitgenutzt, können sie abgeschrieben werden. Inklusive Mehrwertsteuer gilt ab diesem Jahr ein Grenzwert von 952 Euro. Zuvor lag sie deutlich darunter, nämlich bei 487,90 Euro. Im Jahr des Kaufs können diese Geräte über Werbungskosten abgesetzt werden.
Allerdings sind die Kosten für die private Nutzung nicht geltend zu machen.
• Umzug wegen Job
Wer wegen eines Job umzieht, kann zahlreiche Kosten absetzen. So zum Beispiel die Fahrt zur Wohnungsbesichtigung, Maklergebühren, doppelte Mietzahlungen sowie Transportkosten. Für Umzüge nach dem 1. Februar 2017 gibt es eine höhere Pauschale. Alleinerziehende und Paare erhalten 1528 Euro, Singles 764 Euro und 337 Euro für jede weitere Person. (bekö)