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Facebook-AGB: Warum Widerspruch in Statusmeldung nutzlos ist

Facebook-AGB: Warum Widerspruch in Statusmeldung nutzlos ist

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Foto: dpa
Derzeit kursiert bei Facebook wieder einmal ein Widerspruch gegen die AGB. Juristisch sei das aber „absolut wirkungslos“, sagen Rechts-Experten.

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Können Facebook-Nutzer mit einer einfachen Statusmeldung die AGB des größten sozialen Netzwerks der Welt aushebeln? Viele Menschen scheinen das zu glauben, sie liegen aber falsch.

Mit Fomulierungen wie „Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte etc… nur bei mir liegen“ versuchen viele Nutzer, ihre Rechte zu verteidigen. Solche Schreiben kursieren auf Facebook seit Jahren. Doch was in der Statusmeldung noch nach einer halbwegs ordentlichen juristischen Begründung klingt, ist laut Experten „absolut wirkungslos“.

„Es fängt ja schon damit an, dass Facebook diesen Widerspruch gar nicht wahrnimmt. Denn man kann nicht erwarten, dass der zuständige Facebook-Mitarbeiter die entsprechenden Profile liest“, sagt Julian Graf von der Verbraucherzentrale NRW.

Facebook liest nicht jeden Status-Beitrag

Bei der Facebook-Anmeldung würde jeder Nutzer die AGB des Unternehmens akzeptieren. Ein Statusbeitrag würde Nutzer nicht entbinden. Auch die Betonung des Urheberrechts an den eigenen Bildern und Beiträgen sei überflüssig, erklärt Graf.

„Die Urheberrechte liegen ohnehin beim Nutzer. Daran können die Facebook-AGB nichts ändern.“ Allerdings würden die AGB dem Unternehmen gleichzeitig die Nutzung der Bilder einräumen. Wer diesen widersprechen wolle, müsse sich schon direkt an das Unternehmen wenden.

Nur die Löschung des Facebook-Accounts hilft

„Dann schreiben Sie am besten einen Brief per Einschreiben. Ob Facebook darauf reagiert, ist aber unklar“, so Graf. Falls ja, könne das Netzwerk den Nutzer aber einfach rauswerfen: „Wer die Facebook-AGB nicht akzeptiert, muss seinen Account ohnehin löschen.“ (fel)