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Experten zweifeln an Gutachten der Redtube-Abmahner

Experten zweifeln an Gutachten der Redtube-Abmahner

Die Akteneinsicht in ein Gutachten der Münchener Anwaltskanzlei Diehl&Partner weckt Zweifel an der rechtlichen Grundlage für die Abmahnwelle gegen Redtube-Nutzer.

Im Dezember des vergangenen Jahres hatte die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann und Collegen eine Abmahnwelle gegen Nutzer des Porno-Portals Redtube gestartet. Der Grund: Die Nutzer hätten über die Video-Plattform urheberrechtlich geschützte Clips der Schweizer Firma The Archive AG angeschaut und heruntergeladen. Als Folge wurden die Betroffenen im Rahmen einer Unterlassungserklärung zu einer Strafzahlung in Höhe von 250 Euro aufgefordert.


Während in den vergangenen Wochen bereits Zweifel aufkamen, ob The Archive AG tatsächlich die Rechte an besagten Filmen besitzt, sorgt nun ein Gutachten für Wirbel im Fall Redtube. Besagtes Gutachten (PDF-Datei ) wurde von der Münchener Kanzlei Diehl&Partner angefertigt und soll den lückenlosen Nachweis des vermeintlich illegalen Stream-Aufrufs und die korrekte Ermittlung der entsprechenden IP-Adressen belegen.

Redtube-Abmahner versuchen abzutauchen

An der Beweisführung in dem nur zwölf Seiten umfassenden Dokument haben Experten jedoch ihre Zweifel. So ist laut Anwalt Thomas Stadler in dem Gutachten von einem Download die Rede, obwohl die besagten Filme von den Nutzern nur im Stream angeschaut wurden. Anwalt Udo Vetter hält das Gutachten ebenfalls für „völlig untauglich“. Es bleibt also weiterhin unklar, wie genau The Archive AG an die IP-Adressen der abgemahnten Nutzer gelangen konnte.

2014-01-20 19:16:00.0