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Telefon-Abzocke von RWE-Tochter Eprimo?

Telefon-Abzocke von RWE-Tochter Eprimo?

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Foto: imago stock&people

An Rhein und Ruhr. 

Unerwünschte Telefonanrufe sind verboten. Doch manche Unternehmen stört das wenig. Mehrfach negativ aufgefallen ist offenbar die RWE-Tochter Eprimo. Die Konzernleitung wehrt sich.

Die Ma­sche ist immer dieselbe. Wieder und wieder taucht die un­bekannte Nummer auf dem Festnetztelefon auf, zweimal täglich mindestens – manchmal auch öfter. Geht man ran, meldet sich am anderen Ende der Leitung meist niemand. Und wenn doch, dann ist das nicht unbedingt besser: Freundlich wird der Angerufene vom Mitarbeiter eines Callcenters be­grüßt. Er rufe im Auftrag des Energiediscounters Eprimo an, sagt er und dass er wisse, wie man viel Geld beim Stromkauf sparen könne. Er könne gerne Unterlagen er­stellen und zusenden – wenn der Angerufene nicht reagiere, sei der neue Vertrag gültig.

Unsaubere Methoden würden „nicht ge­duldet“

So kurz, so vermeintlich einfach – und so unseriös. Der Angerufene lehnt ab, beendet das Gespräch. Denn er ist sich sicher, nirgendwo nach Angeboten von Eprimo verlangt zu haben. Seit August vergangenen Jahres sind solche „Cold Calls“, also un­erwünschte Werbeanrufe, ge­setzlich untersagt. Das weiß auch Jürgen Rauschkolb, Sprecher bei der RWE-Tochter Eprimo. Man lege „größten Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen“, versichert er auf NRZ-Nachfrage. Unsaubere Methoden würden „nicht ge­duldet“. Über das betreffende Callcenter habe er aber noch keine Beschwerden gehört. Womöglich sei im geschilderten Fall ein „schwarzes Schaf“ am Werk gewesen.

Ein Einzelfall also? Wiederholt war das Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren wegen unseriöser Kunden-Akquise in die Kritik geraten. Noch im Februar dieses Jahres warnte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor vermehrten Angeboten durch Eprimo – und davor, persönliche Daten am Telefon herauszugeben. In Nordrhein-Westfalen dagegen spielt das Unternehmen bislang offenbar nur eine untergeordnete Rolle. Eine Handvoll Beschwerden seien, vermehrt im Frühjahr, zu Eprimo eingegangen, sagt Peter Lindackers, Jurist bei der Verbraucherzentrale (VZ) NRW.

1000 Meldungen im Monat

Gleichwohl sind die schwarzen Schafe in der Branche nicht allein: Noch immer gehen Tag für Tag Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe bei der Verbraucherzentrale ein. Von 1000 Meldungen im Monat spricht dort Jurist Peter Lindackers. „Wenn ich einem Anruf vorher nicht ausdrücklich zugestimmt ha­be, dann ist das verboten“, betont er. Das Problem: Wer sich am Telefon belatschern und Unterlagen zu­schicken lässt, der hat schnell mehr am Hals als nur Info-Material. „Leider sind Verträge, die in solchen Telefonaten geschlossen werden, trotzdem gültig“, kritisiert Verbraucherschützer Lindackers.

Dagegen möchte jetzt auch die Landesregierung vorgehen. Vor der heute beginnenden Konferenz der Verbraucherschutzminister hat NRW-Vertreter Johannes Remmel (Grüne) eine Gesetzesinitiative angekündigt, die „unerlaubte Telefonwerbung für Unternehmen wirtschaftlich unattraktiv machen“ soll.

Bußgelder sollen auf bis
zu 250 000 Euro steigen

Er will einen Gesetzesantrag in den Bundesrat einbringen, der unter anderem eine „Bestätigungslösung“ vorsieht: Am Telefon geschlossene Verträge sollen demnach erst nach einer schriftlichen Bestätigung gültig werden – für den Pizzaservice oder das Bestellen eines Taxis gilt dies selbstverständlich nicht. Der seriöse Handel am Telefon solle nicht beeinträchtigt werden. betont Remmel. Aber Abzocke solle für die Unternehmen möglichst unattraktiv werden.

Deshalb fordert der Verbraucherschutzminister auch deutlich höhere Bußgelder für Verstöße gegen das Anruf-Verbot: Da sich so manches Un­ternehmen offensichtlich von 50 000 Euro Strafe nicht abschrecken lasse, sieht der Gesetzesentwurf Maximal-Bußgelder von bis zu 250 000 Euro vor.

Die nicht abreißenden Beschwerden der Verbraucher zeigten, dass die bestehenden Gesetze „nicht so wirkungsvoll wie erhofft“ seien, meint Remmel. Jürgen Rauschkolb, der Eprimo-Sprecher, dagegen sieht bei seinem Unternehmen keine Unrechtmäßigkeit. In den Beschwerdefällen, die er sich näher angeschaut habe, hätte immer ein „Opt-In“, also die Zustimmung, des Angerufenen vorgelegen. Wie die im Einzelfall zustande kommt, ist eine andere Geschichte…