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Prüfer lassen sich von Lehramtsanwärtern Frühstück servieren

Prüfer lassen sich von Lehramtsanwärtern Frühstück servieren

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Foto: getty
Wenn Prüflinge Prüfern vor dem Examen ein Frühstück servieren, riecht das nach Bestechung – und ist verboten. An einigen Schulen ist es aber üblich.

Essen. 

Eine der wichtigsten Fragen, die sich Daniel Binser kurz vor seinem Lehrer-Examen stellte, war: Was für ein Frühstück mache ich für meine Prüfer? Reichen belegte Brötchen und Kaffee? Oder muss ich auch Kuchen und Obst mitbringen?

„Es steht nirgendwo offiziell geschrieben, aber es ist üblich, dass Referendare den Prüfern am Prüfungstag ein Frühstück servieren. Das wird erwartet“, erzählt Daniel Binser, der eigentlich anders heißt. Der junge Mann hat inzwischen eine feste Stelle als Lehrer: Weil er keine Probleme mit seinem Arbeitgeber bekommen will, ist sein Name hier verfremdet.

„Stellen Sie was Ordentliches hin“

Vom Frühstücks-Brauch hat Binser zum ersten Mal beim Zentrum für schulische Lehrerausbildung gehört, das die Referendarausbildung steuert. „Stellen Sie da lieber was Ordentliches hin“, hätten die Seminarleiter ihm und seinen Kollegen dort geraten. „Es gibt Prüfer, die wohl schlecht gelaunt sind, wenn man nur ein paar Stullen präsentiert“, so Binser.

Auch Lehrer und Referendare, die in anderen NRW-Städten als Daniel Binser ausgebildet wurden, berichten von dem traditionellen Frühstück. Bei den Prüfungsvorbereitungen sei das ein durchaus zentrales Thema. „Die Referendare helfen sich dann gegenseitig“, sagt eine junge Grundschullehrerin aus einer Stadt am Niederrhein, die ebenfalls unerkannt bleiben möchte. „Mir haben meine Kollegen damals diese Arbeit abgenommen. Ich hätte an dem Tag keine Zeit gehabt, nebenbei noch Schnittchen zu schmieren.“ Daniel Binser kennt das. Für eine Kollegin habe er nachts noch Muffins gebacken, weil sie selbst nicht dazu gekommen war.

Zünglein an der Waage bei der Notengebung?

Neben der Lernerei sei das ein ziemlicher Stress gewesen. Manche Prüflinge würden regelrechte Buffets am Examenstag auffahren. „Klar, man macht sich da schon selber ein bisschen verrückt vor der Prüfung“, sagt Binser. Aber: „Wir hatten schon das Gefühl, dass ein gutes oder schlechtes Frühstück einen entsprechenden Eindruck bei den Prüfern macht und bei der Notengebung das Zünglein an der Waage sein könnte.“

Lassen sich Beamte mit Käsebrötchen bestechen? Vermutlich – und hoffentlich – ist für die Prüfer nur die fachliche Leistung der künftigen Lehrer ausschlaggebend, und nicht die Qualität der servierten Marmeladensorte. Indes: Dieser Frühstücksbrauch hinterlässt mindestens einen schalen Beigeschmack – und setzt die Lehramtsanwärter unnötig unter Druck.

Beim NRW-Schulministerium weiß man, dass Prüflinge immer wieder für die Verpflegung der Prüfer in die Pflicht genommen werden – obwohl das ausdrücklich untersagt ist. In einem Schreiben des Landesprüfungsamtes an die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung heißt es: „Aus gegebenem Anlass wird nochmals verfügt, dass auf jeden Fall davon abzusehen ist, Prüflinge im Zusammenhang mit ihren Staatsprüfungen (…) in irgendeiner Form an der Bewirtung von Mitgliedern der Prüfungsausschüsse zu beteiligen.“

Schulministerium: „Von unserer Seite gibt es ein ausdrückliches Verbot“

„Dieser Aspekt wird seit mehreren Jahren in regelmäßigen Abständen in den Dienstbesprechungen des Landesprüfungsamtes mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und der Seminare für Lehrämter an Schulen angesprochen, um für das Thema zu sensibilisieren“, so ein Sprecher des Ministeriums. Und weiter: „Von unserer Seite gibt es ein ausdrückliches Verbot, Prüflinge an der Bewirtung zu beteiligen.“

Beim Verband Bildung und Erziehung (VBE) lehnt man diesen Brauch ebenfalls ab. „Es ist so, dass die Prüfer häufig einen ganzen Tag in der jeweiligen Schule verbringen“, sagt VBE-Vorsitzender Udo Beckmann. „Im Rahmen der Gastfreundschaft ist es dann oft so, dass die Schule die Prüfer bewirtet, vielleicht für Kaffee und Kuchen sorgt. Aber keinesfalls sollten das die Prüflinge machen.“

„Es darf kein Eindruck der Bestechlichkeit entstehen“

Das sei für beide Seiten schlecht. „Das ist ja absurd. Es darf auf keinen Fall der Eindruck von Bestechlichkeit bei einer solchen Prüfung entstehen. So etwas darf dort nicht passieren.“

Absurd sei das in der Tat, findet auch Daniel Binser. „Aber von dem Examen hängt das ganze künftige Berufsleben ab. Da macht man das lieber trotzdem mit.“