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Nicht jede Tablette darf geteilt werden

Nicht jede Tablette darf geteilt werden

Tabletten können nicht immer unbedenklich halbiert werden. Pillen, die keine dafür vorgesehene Kerbe besitzen, dürfen auf keinen Fall geteilt werden. Aber auch bei dafür vorgesehenen Tabletten ist das nicht immer möglich, da die Dosis bei geteilten Tabletten stark schwanken kann.

Münster. 

Nur Tabletten, die eine dafür vorgesehene Bruchkerbe haben, sollten halbiert werden. Pillen, die zum Beispiel mit einer extra Schutzschicht umhüllt sind, dürfen keinesfalls geteilt werden. Darauf macht die Apothekerkammer Westfalen-Lippe aufmerksam. Die Schicht schützt den Arzneiwirkstoff vor der Magensäure, damit er nicht schon im Magen freigesetzt wird. Darf eine Tablette halbiert werden, kann das Menschen mit Schluckbeschwerden die Einnahme erleichtern. Außerdem lässt sich damit die Dosis besser an den einzelnen Patienten anpassen.

Generell gilt beim Teilen: Die Dosis wird zur Glückssache

Grundsätzlich ist aber das Teilen von dafür vorgesehenen Tabletten auch nicht völlig unbedenklich. Laut einer von der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe geförderten Studie schwankt die Dosis bei geteilten Tabletten deutlich stärker als bei ungeteilten. Besonders wenn eine halbierte Tablette nochmals geteilt wird, seien die Schwankungen groß. Die eingenommene Dosis sei dann „irgendwann nur noch Glückssache“, sagt Studienleiter Prof. Klaus Langer. (dpa)