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Erstes Hörgerät nur nach Untersuchung durch einen Ohrenarzt

Erstes Hörgerät nur nach Untersuchung durch einen Ohrenarzt

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Foto: Fredrik von Erichsen
Schwerhörige Kassenpatienten bekommen ihr erstes Hörgerät, nur nach einer Untersuchung durch einen Ohrenarzt. So soll sichergestellt werden, dass nicht nur eine vorübergehende Schwerhörigkeit vorliegt. Der Hörgeräteakustiker muss übrigens mindestens ein zuzahlungsfreies Gerät anbieten.

Frankfurt/Main. 

Ein Hörgerät bekommen Kassenpatienten mit Hörschwierigkeiten beim ersten Mal nur auf Rezept, nachdem ein Ohrenarzt sie untersucht hat. Nur so sei ausgeschlossen, dass das schlechte Hören auf einer Erkrankung wie einer Mittelohrentzündung beruht, erläutert Hans-Peter Bursig vom Bundesverband der Hörgeräte-Industrie (BVHI). Mit der Verschreibung für ein Hörsystem geht der Patient dann zum Hörgeräteakustiker.

Dieser muss ihm mindestens ein zuzahlungsfreies Gerät anbieten, „das so gut ist, dass es die Hörminderung so gut es geht ausgleicht“, sagte Bursig dem dpa-Themendienst anlässlich des Tags des Hörens am Mittwoch (14. Mai). Mit Geräten, die eine bessere technische Ausstattung haben und daher teurer sind, hört der Betroffene nicht messbar besser. Allerdings ist laut Bursig der Bedienkomfort höher. (dpa)