Weil sich der Verdacht auf einen fingierten Diebstahl erhärtete, bekam eine Versicherung vor dem Oberlandesgericht Bamberg Recht – und musste nicht zahlen. Der Versicherte hatte einen groben Mangel am gerade gekauften Wagen verschwiegen.
Bamberg.
Eine Teilkaskoversicherung kann schon dann die Ersatzleistung für ein angeblich gestohlenes Fahrzeug verweigern, wenn mit erheblicher Wahrscheinlichkeit der Diebstahl nur vorgetäuscht worden ist. Dies gilt auch dann, wenn das Verschwinden des Autos mit polizeilichen Mitteln nicht aufgeklärt werden kann.
In dem vom Oberlandesgericht Bamberg entschiedenen Fall hatte die Versicherung sich auf eine anonyme Anzeige berufen. Vor Gericht bekam die Versicherung Recht, weil der Anzeigende Insiderwissen offenbart hatte und es zudem Zweifel an der Redlichkeit des Versicherten gab. So hatte der einen groben Mangel am gerade gekauften Wagen verschwiegen, was die These des Gerichts stützte, dass es sich um einen fingierten Diebstahl handelte (Aktenzeichen: OLG Bamberg 1 U 89/10). (dapd)