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Sommer, Sonne, Grillen – ab auf den Balkon! „Kann richtig Ärger geben“

Der Sommer lockt die Menschen auf den Balkon und in den Garten. Doch Vorsicht! Beim Grillen, Sonnen und Feiern gibt es allerlei Fallstricke.

© Jörg Krauthöfer, Adobe Stock (Montage)

Was ist im Sommer auf dem Balkon eigentlich erlaubt? Experte klärt auf

Der Sommer ist da, die Sonne lacht vom Himmel, an einigen Tagen wird es auch noch richtig heiß. Wohl dem, der einen Balkon oder einen Garten sein Eigen nennt. Grillen, sich sonnen, eine kleine Party feiern – das und mehr ist unter freiem Himmel möglich. Aber ist es auch erlaubt?

„Bei einigen Dingen kann es richtig Ärger geben mit den Nachbarn“, gibt der bekannte Verbraucherschützer Ron Perduss zu bedenken. Hier einige typische Streit-Themen, über die vor allem Mieter, aber auch Eigentümer Bescheid wissen müssen.

Grillen auf dem Balkon – grundsätzlich erlaubt, aber…

Ein Streitpunkt, der immer wieder für Aufregung sorgt, ist das Grillen. Es ist grundsätzlich auf dem Balkon erlaubt, sofern es im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, erklärt Ron Perduss. Und wenn im Vertrag steht, dass Grillen nicht erlaubt ist? Darf der Vermieter das überhaupt untersagen? Ja, darf er, stellt Perduss klar. „Dann musst du dich auch daran halten.“

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Gar nicht so klar ist hingegen, wie oft Barbecue-Fans den Grill anfeuern dürfen. Kommt es diesbezüglich zum Streit unter Nachbarn, entscheiden die Gerichte sehr unterschiedlich. Wie groß die Spanne bei den Urteilen ist, erklärt Ron Perduss in unserem Video aus der Reihe „DER WESTEN klärt auf“, das hier im Artikel eingebaut ist.

„Fettes Bußgeld“ droht

Grill-Geruch ist ein häufiges Streitthema, Lärm ein anderes. Wie steht es also mit sommerlichen Partys auf dem Balkon oder im Garten? Grundsätzlich erst einmal kein Problem, sagt Ron Perduss: „Feiern darfst du, der Balkon gehört zur Mietsache.“ Aber es müssen die Ruhezeiten eingehalten, in der Regel ist draußen um 22 Uhr Schluss mit lustig, sonst gibt es Ärger mit Nachbarn und dem Vermieter. Schlimmer noch: „Im Wiederholungsfall kommt auch schnell die Polizei und es droht unter Umständen ein fettes Bußgeld“, warnt der Verbraucherschützer. Bis zu 5000 Euro Strafe sind möglich. In Mehrfamilienhäusern oder Wohnungseigentümergemeinschaften kann die Hausordnung zusätzliche Vorschriften enthalten, die oft strenger sind als die gesetzlichen Vorgaben.

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Wer eine längere Feier plant, kann versuchen, das Verständnis der Nachbarn zu gewinnen – einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht. Ein guter Trick, wenn man sich einigermaßen gut versteht: Die Nachbarn zur Party einladen.

Nicht nur beim Grillen – sogar beim Sonnen kann es Ärger geben

Apropos Lärm: Das gelegentliche Bellen eines Hundes müssen Nachbarn hinnehmen, auch auf dem Balkon oder im Garten. Bei andauerndem oder übertrieben lautem Gebell, vor allem in den Ruhezeiten, droht jedoch ein Bußgeld. Kinderlärm wie Toben, Lachen oder Schreien gilt laut Rechtsprechung grundsätzlich als hinnehmbar. Eine Grenze gibt es dennoch, besonders bei älteren Kindern oder wenn es um spezifische Aktivitäten geht – stundenlanges Ballwerfen gegen die Hauswand überschreitet diese Toleranzschwelle.

Grillen erzeugt Gerüche, Partys können Lärm verursachen – aber was ist mit dem Sonnen auf dem Balkon oder im Garten? Sogar dabei kann es Ärger geben, wie Ron Perduss erklärt. Sich in der Sonne zu rekeln, ist erlaubt – sogar nackt. Aber nur solange niemand dadurch belästigt wird. Perduss: „Wenn Nachbarn sich vom Nackt-Sonnenbaden gestört fühlen, dann musst du dich tatsächlich anziehen.“

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Ob grillen, sonnen oder Party – grundsätzlich gilt: Wenn man in Absprache mit den Nachbarn gute Kompromisse findet, kann nicht mehr viel schiefgehen.


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Ron Perduss (mehr als 325.000 Follower auf Social Media) zählt zu den gefragtesten Experten für Finanz- und Verbraucherthemen in Deutschland. In unserer Video-Reihe „DER WESTEN klärt auf“ verrät dir der ausgebildete Bankkaufmann und mehrfach ausgezeichnete Journalist, wie du Geld sparst, zu deinem Recht kommst, deine Gesundheit schützt oder üblen Tricks und Täuschungen aus dem Weg gehst. Ob beim Online-Shopping, auf dem Kreuzfahrt-Schiff, beim Einkaufen, im Urlaub oder eben auch zu Hause beim Grillen, Sonnen und Feiern auf dem Balkon.