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Energiepauschale: Unsicherheit bei Millionen Deutschen – müssen sie das Geld zurückgeben?

Energiepauschale: Unsicherheit bei Millionen Deutschen – müssen sie das Geld zurückgeben?

Energiepauschale
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Energiekrise: Von der Leyen und Habeck wollen Endverbraucher entlasten

Angesichts steigender Energiepreise betonen EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grünen) bei einer Podiumsdiskussion in Berlin die Dringlichkeit langfristiger Reformen des Strommarktes, um die Endverbraucher zu entlasten.

Die Preise steigen in die Höhe: Im August war die Energie um 36 Prozent teurer, Waren kosteten 15 Prozent mehr.

Und weil alles teurer wird, nimmt der ein oder andere verzweifelt zur Kenntnis, dass an diesem Mittwoch (31.08) auch noch das Neun-Euro-Ticket und der Tankrabatt auslaufen. Doch war da nicht noch was? Die versprochene Energiepauschale steht noch aus – aber einige Menschen fürchten, nichts davon zu haben.

Energiepauschale sorgt für Unsicherheit – löst sie sich bei IHNEN in Luft auf?

Die Energiepauschale soll einmalig an alle arbeitenden Menschen in Deutschland ausgezahlt werden, entweder über das Gehalt oder die Einkommenssteuer. Mit dem September-Gehalt ist es soweit, dann wird das Geld ausgezahlt. Es soll eine Hilfe für die sein, die wenig haben.

Doch gerade Millionen dieser Menschen stehen vor einer großen Unsicherheit, ob sie überhaupt von der Pauschale profitieren, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung zu Protokoll gibt.

Der Grund: Die Energiepauschale (300 Euro) ist pfändbar – so schien es jedenfalls zunächst. Das hieße, dass bei überschuldeten Menschen die Energiepauschale zur Tilgung ihrer Schulden eingezogen werden könnte.

Energiepauschale: Finanzministerium gibt Entwarnung

Aber das Bundesfinanzministerium gibt nun Entwarnung, verspricht in den FAQs zur Energiepauschale, dass diese NICHT von einer Lohnpfändung umfasst sei.

Die Begründung: Es handelt sich um eine arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Leistung, nicht aber um Arbeitslohn oder Arbeitsentgelt. „Die steuerrechtliche Einordnung der Pauschale als Arbeitslohn ist insoweit unbeachtlich“, so das Finanzministerium.

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Die Angabe des Finanzministeriums in den FAQs bietet allerdings keine juristische Sicherheit und lässt einen Fall außer Acht: Würde das gesamte Konto einer Person, und nicht lediglich ihr Arbeitslohn gepfändet, ist damit auch die Energiepauschale weg.

Neben überschuldeten Menschen sind sich auch einige Rentner unsicher wegen der Energiepauschale. Diese können das Geld nur erhalten, wenn sie einen Nachweis über einen Minijob oder eine geringfügige Beschäftigung erbringen können. (jfo)