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Urlaub in Italien: Neues Gesetz in beliebter Touristenregion – übel für die Reisenden

Urlaub in Italien: Neues Gesetz in beliebter Touristenregion
– übel für die Reisenden

Urlaub in Italien
© IMAGO / Westend61

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Nicht nur in der Sommersaison, auch im Winter zieht es zahlreiche Reisende in Urlaub nach Italien. Vor allem Südtirol liegt bei den Urlaubern hoch im Kurs. Doch bald müssen sich Touristen auf krasse Änderungen gefasst machen.

Der Landtag in Südtirol hat kürzlich ein lang diskutiertes Gesetz auf den Weg gebracht. Das könnte Konsequenzen für den nächsten Urlaub in Italien haben.

Urlaub in Italien: Südtiroler Landtag präsentiert neues Tourismus-Gesetz

Südtirol freut sich dank seiner Berge, der schönen Natur und seinem kulinarischen Angebot sowohl im Sommer als auch im Winter großer Beliebtheit bei den Touristen. Wer einen Urlaub in die Region plant, sollte jedoch frühzeitig nach einer Unterkunft Ausschau halten.

Wie das lokale Nachrichtenportal „Südtirol News“ schreibt, beschloss der Südtiroler Landtag nun eine Obergrenze für die Bettenvergabe unterschiedlichster Übernachtungsunterkünfte. Nach langem Hin und Her steht das Gesetz nun. Seit August ist es den Gemeinden untersagt, neue Betten zu genehmigen.

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Urlaub in Italien: Bettenzahl deutlich reduziert – auch DIESE Unterkünfte betroffen

Das Gesetz soll den Tourismus in Südtirol nachhaltiger machen. Die Bettenzahl wurde auf die Werte von 2019 begrenzt, das heißt in Zahlen: 229.088 Betten. Die Anzahl kann noch um 10.000 aufgestockt werden, für Unterkünfte, bei denen bereits vorhandene Rechte vorliegen. Zudem dürfen Beherbergungsbetriebe nur noch höchstens 150 Betten vergeben.

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Die neue Regelung trifft nicht nur auf Hotels, Pensionen und Gasthäuser, sondern auch auf Privatunterkünfte und Airbnb-Anbieter in Italien zu. Einzig für den Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ gilt eine Ausnahme.

Urlaub in Italien: Gibt es für Nordtirol ebenfalls eine Betten-Obergrenze?

Die autonome Provinz ist nunmehr die erste Alpenregion mit einer Tourismus-Obergrenze. Auch für Nordtirol wurde über eine Betten-Obergrenze diskutiert. Da sei es laut „Südtirol News“ jedoch nicht umsetzbar gewesen.

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Allerdings wurde auch in dieser Region pro Beherbergungsbetrieb ein Bettenstopp von maximal 300 Betten verhängt. Inwiefern das neue Gesetz Auswirkungen auf den Tourismus in Italien hat, wird sich zeigen. (cg)

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