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Bochum: Türsteher nach Tod von Partygast angeklagt – jetzt ist er wieder auf freiem Fuß

Bochum: Türsteher nach Tod von Partygast angeklagt – jetzt ist er wieder auf freiem Fuß

Bochum: Türsteher nach Tod von Partygast angeklagt – jetzt ist er wieder auf freiem Fuß

Bochum: Türsteher nach Tod von Partygast angeklagt – jetzt ist er wieder auf freiem Fuß

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Bochum. 

Wende im Fall um einen verstorbenen Partygast in Bochum.

In der Nacht vom 9. auf den 10. April 2022 kam ein Gast auf der „Polarize“-Technoparty in Bochum ums Leben. Anschließend wurde ein Türsteher (42) wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt (DER WESTEN berichtete ). Doch jetzt ist der Mann wieder auf freiem Fuß – vorerst.

Bochum: Türsteher nach Tod von Partygast angeklagt

Die Polizei ermittelte im April, dass der Partygast von dem Türsteher von der Feier verwiesen wurde, weil er sich daneben benommen habe. Doch der Gast akzeptierte das nicht und blieb auf der Tanzfläche. Daraufhin sei es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen Türsteher und Gast gekommen, im Laufe derer der Besucher das Bewusstsein verlor.

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Erste Hilfe leisten – das kannst du tun!

  • Bei einem Unfall die Unglücksstelle absichern und den Notruf unter 112 oder 110 wählen
  • lebenswichtige Funktionen des Verletzten kontrollieren
  • Im Fall der Fälle: Wiederbelebung starten, Blutungen stillen, stabile Seitenlage
  • Person mit einer Rettungsdecke wärmen. Dabei auch auf Wärme von unten achten
  • Psychische Betreuung: Mit der betroffenen Person sprechen, ihr über den Kopf streichen. Auch Bewusstlose spüren diese Fürsorge.

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Der 41-Jährige wurde ins Krankenhaus gebracht – doch alle Wiederbelegungsbesuche der Ärzte scheiterten. Daraufhin nahm eine Mordkommission die Ermittlungen auf. Bei einer späteren Obduktion wurde Ersticken als Todesursache festgestellt, das Opfer habe allerdings auch Vorerkrankungen gehabt.

Bochum: Türsteher darf U-Haft verlassen

Seitdem saß der 42-jährige Türsteher in Untersuchungshaft – bis jetzt. Wie die „WAZ“ am Donnerstag (23. Juni) berichtete, befindet sich der Mann wieder auf freiem Fuß. Das Schwurgericht habe den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.

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Die Anklage ist jedoch keinesfalls vom Tisch. Sobald ein Termin für den Prozess gefunden wird, muss der Mann vor Gericht erscheinen. (at)