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Zensus 2022: Diese Fragen musst du beantworten – sonst wird es teuer

Zensus 2022: Diese Fragen musst du beantworten – sonst wird es teuer

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Zensus 2022: Diese Fragen musst du beantworten – sonst wird es teuer

Zensus 2022: Diese Fragen musst du beantworten – sonst wird es teuer

Verschwörungstheorien - warum sie in Krisen so viele Menschen anziehen

5G-Netze, Bill Gates, ein Laborunfall in Wuhan: Um den Ursprung von Covid-19 ranken sich zahlreiche Verschwörungstheorien. Für Experten ist das keine Überraschung. In Krisen geben sie einigen Menschen demnach zumindest ein Gefühl von Kontrolle zurück.

Der Zensus 2022 läuft! Die Volkszählung in Deutschland, die ursprünglich alle zehn Jahre stattfinden sollte, wurde aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr nach hinten verschoben.

Beim Zensus 2022 werden etwa 10 Millionen Menschen in Deutschland zu ihrer Lebenssituation (Arbeit, Wohnung) befragt. Für sie gilt die Auskunftspflicht – sollten sie sich weigern die Fragen zu beantworten, könnte das böse Folgen haben.

Zensus 2022: Diese Fragen musst du beantworten – ohne Ausnahme

Der Zensus 2022 findet sowohl per persönlicher Umfrage, als auch online statt. Die ausgewählten Personen werden zu ihren Lebensumständen befragt, darunter Wohnsituation, Staatsangehörigkeit und Schulabschluss sowie berufliche Karriere oder Art der Erwerbstätigkeit.

Aber auch grundlegende Informationen, wie Alter, Familienstand oder Religionszugehörigkeit werden abgefragt. Wem das zu privat ist, der muss sich trotzdem beugen – Grund ist das sogenannte Zensusgesetz 2022.

Das ZensG 2022 gilt bundesweit und regelt die Volkszählung in diesem Jahr. Es ist bereits am 3. Dezember 2019 in Kraft getreten – in dem ZensG 2022 sind nämlich auch Vorbereitungen, wie zum Beispiel die Kostenaufteilung zwischen Bund und Länder, festgelegt.

Zensus 2022: So regelt ein Gesetz die Volkszählung

Und eben auch Maßnahmen dafür, wenn ein Bürger die Teilnahme am Zensus verweigert. Wer einen entsprechenden Fragebogen im Briefkasten hatte und diesen nicht rechtzeitig zurück schickt, oder gar die persönliche Auskunft an der Tür verweigert, erhält demnach zunächst eine freundliche Erinnerung.

Darauf folgen eine erste und zweite Mahnung – und schließlich die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 300 Euro. Doch wer meint, mit Zahlung der Strafe aus dem Schneider zu sein, hat Pech: „Man kann sich nicht freikaufen, das verhängte Zwangsgeld kann sich weiter erhöhen, solange die Auskünfte nicht gegeben werden“, erklärt ein Experte gegenüber „Express“.

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Immerhin: Die Datenerhebung durch den Zensus soll auf lange Sicht den Menschen in Deutschland zugute kommen. Schließlich benötige gute Politik die Beantwortung der richtigen Fragen, so Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes laut „Tagesschau“: „Wo gibt es zu wenige Kitas? Wo brauchen wir mehr alters- und familiengerechte Wohnungen? Wo müssen wir das Verkehrsnetz verbessern, weil dort mehr berufstätige Menschen unterwegs sind?“. (kv)