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Deutsche Bahn in NRW: Ekel-Alarm! Nicht zu fassen, was ein Polizist erleben muss

Deutsche Bahn in NRW: Ekel-Alarm! Nicht zu fassen, was ein Polizist erleben muss

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Deutsche Bahn in NRW: Ekel-Alarm! Nicht zu fassen, was ein Polizist erleben muss

Deutsche Bahn in NRW: Ekel-Alarm! Nicht zu fassen, was ein Polizist erleben muss

Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Diesen Vorfall an einem Bahnhof der Deutschen Bahn in Recklinghausen (NRW) will wohl niemand erleben!

Am Mittwoch (4.5.) gegen 18.30 Uhr nahmen Polizisten am Bahnhof der Deutschen Bahn einen jungen Mann (20) ins Visier. Für die Polizisten aus NRW sollte es keine gewöhnliche Personalkontrolle werden.

Deutsche Bahn in NRW: Polizisten nehmen 20-Jährigen hoch

Nach Angaben der Polizei umgab den 20-Jährigen eine starke Marihuana-Wolke. Bei der Kontrolle habe sich der Recklinghäuser auffällig nervös verhalten.

Daraufhin nahmen die Beamten ihn mit auf die Wache. Dort fanden sie in seinen Taschen diverse Tabletten und ein Tütchen Marihuana. Als die Polizisten dem Mann seine Drogen wegnahmen, eskalierte es.

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Deutsche Bahn in NRW: Ekel-Vorfall an Bahnhofswache

Erst beleidigte der 20-Jährige die Beamten mit einer Tirade an Schimpfwörtern. Plötzlich ließ sich der Mann zu einer widerlichen Tat hinreißen. Er schnappte sich seine Unterhose und wollte sie einem der Beamten ins Gesicht werfen!

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Das ist die Deutsche Bahn:

  • Die Deutsche Bahn AG wurde am 1. Januar 1994 gegründet
  • Entstand aus der Fusion der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn der DDR
  • Beschäftigt rund 338.00 Mitarbeiter (Stand: Dezember 2020)
  • Umsatz 2020: 39,9 Milliarden Euro
  • Vorstandsvorsitzender ist Richard Lutz

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„Der Bundespolizist konnte dem Geschoss ausweichen“, teilte die Polizei mit. Der Ekel-Vorfall blieb nicht unbeantwortet: Die Beamten brachten den Mann zu Boden und fixierten ihn dort.

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Weitere Meldungen aus NRW:

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Der 20-Jährige versuchte sich mit Händen und Füßen dagegen zu wehren – doch vergeblich. Auf den Mann wartet nun ein saftiges Ermittlungsverfahren mit folgenden Vorwürfen:

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Beleidigung
  • Bedrohung
  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz