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Aldi, Lidl und Co. müssen sich an neues Gesetz halten – bald ist für Kunden DAS möglich

Aldi, Lidl und Co. müssen sich an neues Gesetz halten – bald ist für Kunden DAS möglich

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Aldi, Lidl und Co. müssen sich an neues Gesetz halten – bald ist für Kunden DAS möglich

Aldi, Lidl und Co. müssen sich an neues Gesetz halten – bald ist für Kunden DAS möglich

Warum Aldi in Österreich Hofer heißt

Aldi Süd expandierte 1968 zum ersten Mal ins Ausland. In Österreich heißen die Filialen des Unternehmens Hofer.

Bei einem Einkauf bei Aldi, Lidl und Co. können Kunden bald nicht nur etwas mit nach Hause nehmen – sondern gleichzeitig auch etwas Ungeliebtes loswerden.

Nach einem neuen Gesetz, das ab 1. Juli 2022 überall umgesetzt werden muss, müssen Aldi, Lidl und andere Discounter bald nicht mehr nur Pfandflaschen oder Batterien der Kunden zurück nehmen, sondern auch etwas anderes, das wohl fast jeder Mensch (überflüssig) in seinem Haushalt hat.

Aldi, Lidl und Co.: Neues Gesetz macht’s möglich! DAS können Kunden bald im Supermarkt los werden

Gute Nachrichten für Kunden von Aldi, Lidl und Co.! Der Einkauf im Supermarkt trägt bald dazu bei, lästigen Technik-Müll aus den eigenen vier Wänden los zu werden.

Denn durch das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) müssen Supermärkte und Discounter bald kleine Elektrogeräte wie Smartphones, elektrische Zahnbürsten oder Rasierer von Kunden annehmen. Ausrangierte Technikteile können dann kostenlos in den Filialen abgegeben werden.

Bisher gehörte derartiger Elektro-Schrott in den Sondermüll, musste extra zum Wertstoffhof gefahren werden. Weil die Motivation dafür bei vielen Menschen nicht besonders hoch ist, kommt nun das neue Gesetz mit vereinfachter Möglichkeit zur Entsorgung.

Doch wer jetzt direkt Computer, Laptop und Fernseher einpackt, sollte beachten, dass nur bestimmte Geräte unter gewissen Bedingungen im Supermarkt abgeladen werden können.

Aldi, Lidl und Co.: Für diese Geräte gilt die Rücknahmepflicht im Supermarkt

So dürfen die Geräte die Kantenlänge von 25 Zentimetern nicht überschreiten, um noch als Kleingerät zu gelten. Außerdem sind nur Geschäfte zur Annahme von Kleinelektronik verpflichtet, die eine Verkaufsfläche von über 800 Quadratmeter haben.

Große Geräte wie PCs oder Waschmaschinen können in bestimmten Fällen aber ebenfalls im Supermarkt zurück gegeben werden – und zwar, wenn der Kunde im Laden zeitgleich ein neues Gerät kauft. Die einfache Abgabe ist nicht möglich, stellt die Verbraucherzentrale NRW klar.

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Übrigens: Auch kleine Onlinehändler sollen Kunden ab 1. Juli beim Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung von alten Geräten anbieten. Laut Verbraucherzentrale ist vorgesehen, dass die Händler aktiv auf das Angebot hinweisen müssen. Große Onlinehändler sind auch schon jetzt zu einer Rücknahme verpflichtet. (kv)