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Kindergeld: Hier die Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen! DAS musst du wissen

Kindergeld: Hier die Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen! DAS musst du wissen

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Kindergeld: Hier die Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen! DAS musst du wissen

Kindergeld: Hier die Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen! DAS musst du wissen

Demografischer Wandel bringt Rentensystem in Gefahr - so wird Deutschland immer älter

So bringt der demografische Wandel das Rentensystem in Gefahr.

Der Staat zahlt Eltern jährlich über 2.600 Euro fürs Kind! Gerade Eltern, die zum ersten Mal Nachwuchs bekommen, fragen sich jedoch: Wo und wie stelle ich einen Antrag für Kindergeld? Wie hoch ist es genau? Wann wird es ausgezahlt? Und muss ich es bei der Steuererklärung angeben?

All diese wichtigen Fragen und noch mehr beantworten wir dir in diesem Artikel zum Thema Kindergeld.

Kindergeld: Hilfreiche Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen! DAS musst du wissen

1. Was brauche ich für einen Kindergeld-Antrag und wo beantrage ich es?

Den Kindergeldantrag musst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen. Dort kann bei Bedürftigkeit ebenfalls der Antrag auf Kinderzuschlag gestellt. Die zuständige Dienststelle der Familienkasse hängt vom Wohnort des Empfängers ab. Die Bundesagentur für Arbeit bietet hier eine Dienststellensuche an.

Bei der Familienkasse wird der Antrag geprüft und eine Kindergeldnummer vergeben. Du erhältst dann einen Kindergeldbescheid und fortlaufend die monatlichen Überweisungen. Du kannst dir den Kindergeld-Antrag hier herunterladen.

Für den Kindergeld-Antrag brauchst du die Geburtsurkunde des Kindes und deine Steuer-Identifikationsnummern als Eltern sowie die Steuer-ID des Kindes. Außerdem musst du deine Kontonummer angeben.

Du kannst den Antrag auch rückwirkend stellen. Das Kindergeld wird dir aber maximal nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist. Allzu viel Zeit solltest du dir also nach der Geburt des Kindes für die Beantragung nicht lassen.

2. Wann wird das Kindergeld 2022 ausgezahlt? Wo finde ich die Auszahlungstermine?

Das Kindergeld wird an zehn unterschiedlichen Terminen im Monat ausgezahlt. Entscheidend für dein genaues Datum ist die Endziffer der Kindergeldnummer (0 bis 9).

Die Arbeitsagentur bietet dir hier eine Übersicht über alle Auszahlungstermine des Kindergelds 2022, geordnet nach den Endziffern. So kannst du deine Auszahlungstermine für die jeweiligen Monate schnell finden und im Kalender notieren.

3. Wie ist die genaue Höhe des Kindergeld im Jahr 2022?

Es gelten weiterhin dieselben Sätze wie seit dem 1. Januar 2021. Die aktuellen monatlichen Kindergeldsätze sind:

  • 1. und 2. Kind: jeweils 219 Euro
  • 3. Kind: 225 Euro
  • ab dem 4. Kind: 250 Euro.

Das bedeutet, dass eine Familie mit zwei Kindern 438 Euro erhält, eine Familie mit fünf Kindern bekommt insgesamt 1.163 Euro monatlich.

4. Kommt eine Kindergelderhöhung 2022?

Im Jahr 2022 gab es bisher keine Erhöhung des Kindergeldes. Die Ampel-Bundesregierung plant jedoch eine grundlegende Reform mit einer neuen Kindergrundsicherung.

Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „In einem Neustart der Familienförderung wollen wir bisherige finanzielle Unterstützungen – wie Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, sowie den Kinderzuschlag – in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung bündeln.“

Bislang unklar ist, ob das auch bedeutet, dass die bisherigen Kindergeldsätze mit der neuen Kindergrundsicherung erhöht werden und wann die Reform beschlossen wird. Angesichts der hohen Inflation im Jahr 2021 und den Preissteigerung, die auch 2022 erwartet werden, gibt es jedoch eine realistische Chance auf eine Erhöhung.

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5. Kindergeld in der Steuererklärung: Wo gebe ich es an? Und warum muss ich es tun?

Das Kindergeld ist zwar steuerfrei, es muss jedoch in der Steuererklärung angegeben werden. In einer Günstigerprüfung checkt das Finanzamt, ob für dich die Auszahlung des Kindergeldes oder der Kinderfreibetrag mehr bringt.

Das Amt berechnet deine Steuern zuerst unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrags und dann nochmal ohne. Ist die Differenz höher als dein Anspruch auf Kindergeld, wird stattdessen der Kinderfreibetrag von deinem Einkommen abgezogen und das Kindergeld wird dir bei der Steuer hinzugerechnet. Ist die Differenz dagegen kleiner als dein Anspruch auf Kindergeld, wird der Freibetrag nicht abgezogen, dafür aber das Kindergeld außen vor gelassen.

Das Kindergeld wird bei der Steuererklärung in der Anlage Kind in den Zeilen 6 und 7 eingetragen.