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Rente: Holt sich der Staat mehr als er darf? HIER musst du ganz genau hinschauen

Rente: Holt sich der Staat mehr als er darf? HIER musst du ganz genau hinschauen

1Rente: Nimmt der Staat mehr als er darf? HIER musst du ganz genau hinschauen

Rente: Holt sich der Staat mehr als er darf? HIER musst du ganz genau hinschauen

Rente: Holt sich der Staat mehr als er darf? HIER musst du ganz genau hinschauen

Demografischer Wandel bringt Rentensystem in Gefahr - so wird Deutschland immer älter

So bringt der demografische Wandel das Rentensystem in Gefahr.

Wer gerade ins Berufsleben gestartet ist, denkt noch nicht allzuviel über die Rente nach. Dabei gilt oft: Mehrfach hinsehen kann sich lohnen!

Ein Thema, was Rentner wie Arbeitnehmer momentan umtreibt, ist die sogenannte Doppelbesteuerung der Rente. Und da sollte ganz genau hingesehen werden.

Rente: Altersvorsorge muss versteuert werden

Früher war es so: Beiträge zur Altersvorsorge mussten besteuert werden. Dafür war die Rente steuerfrei. „Vorgelagerte Besteuerung“ hieß dieses Prinzip. Doch seit 2005 gibt es eine neue Regelung. Jetzt gilt für Renten mehr und mehr die „nachgelagerte Besteuerung“. Das heißt: Rentenbeiträge müssen nicht mehr während des Arbeitslebens versteuert werden – sondern erst die Renteneinkünfte selbst.

Für die Rente ist das ein Vorteil, erklärt die deutsche Rentenversicherung: „Die Aufwendungen für Ihre Altersvorsorgen verringern Ihre Steuerbelastung während Ihrer Berufsjahre. Beziehen Sie dann eine Altersrente, sind die Einnahmen üblicherweise geringer und damit auch der Steueranteil auf ihre Rente“, heißt es.

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Rente – mehr zur gesetzlichen Rentenversicherung:

  • Die Altersrente wurde in Deutschland 1891 eingeführt.
  • Im Jahr 2020 gab es in Deutschland über 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner.
  • Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt aktuell bei 18,6 Prozent.
  • Dieser wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

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Schrittweise wird die Neuerung eingeführt. Los ging es 2005. Seitdem müssen Rentner einen Anteil ihrer Rente versteuern. Wer spätestens 2005 in Rente ging, muss 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angeben. Jahr für Jahr steigt dieser Anteil an, wer also in Rente geht muss heute einen höheren Anteil zahlen als die Rentner von 2005. Wer 2020 in Rente ging, zahlt bereits auf 80 Prozent der Einkünfte Steuern. Gleichzeitig sollten die Beiträge zur Rentenversicherung von 2025 bis 2040 an steuerfrei sein.

Rente: Sorge vor der Doppelbesteuerung

Ursprünglich galt: Wer 2040 in Rente geht, soll 100 Prozent zahlen – doch davon ist die Politik nun abgerückt. Der Grund: Sorgen vor einer sogenannten Doppelbesteuerung. Das würde heißen: Man zahlt zunächst auf das Geld, dass man für die Rente anlegt Steuern – und dann noch einmal auf die Rente selbst. Doch daran wird sich jetzt etwas ändern. Denn der Bundesfinanzhof hatte in einem Urteil darauf hingewiesen, dass das Risiko für eine Doppelbesteuerung für künftige Rentner deutlich ansteigt.

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Die SPD möchte das unbedingt vermeiden. Daher sollen Arbeitnehmer bereits ab 2023 ihre Beiträge voll absetzen können, berichtet das Magazin „vorwärts“. Darüber hinaus soll der Anteil der versteuerten Rente ab 2023 langsamer ansteigen. So werden erst die Rentner den vollen Beitrag zahlen, die 2060 in Rente gehen, schreibt „vorwärts.de“.

Am besten sollten Arbeitnehmer das also schon in ihrer nächsten Steuererklärung berücksichtigen – sonst droht am Ende doch noch die böse Überraschung.

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