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Hartz 4: Weil der Vermieter DAS verlangt, muss Jobcenter extra zahlen

Hartz 4: Weil der Vermieter DAS verlangt, muss Jobcenter extra zahlen

Hartz 4: Weil der Vermieter DAS verlangt, muss Jobcenter extra zahlen

Hartz 4: Weil der Vermieter DAS verlangt, muss Jobcenter extra zahlen

Hartz 4: Weil der Vermieter DAS verlangt, muss Jobcenter extra zahlen

Das ist Hartz IV

Seit das Arbeitslosengeld II 2005 eingeführt wurde, wird es im Volksmund Hartz IV genannt. Doch woher kommt der Name?

Wer Hartz 4 bekommt, der weiß: Es ist nicht immer einfach – was genau zahlt das Jobcenter nun, was nicht?

Ein Mieter musste jetzt den Klageweg bestreiten. Denn das Jobcenter wollte etwas nicht bezahlen, was der Mann, der auf Hartz 4 angewiesen ist, dringend brauchte.

Hartz 4: Forderung nach privater Haftpflichtversicherung

Ein ALG-II-Bezieher (Hartz 4) musste aufgrund einer Forderung seines Vermieters eine private Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden abdecke, die im Zug der Mietnutzung entstehen könnten, berichtete das Portal gegen-hartz.de.

Dem Mann kostete diese Versicherung im Jahr 49,20 Euro – pro Monat also 4,10 Euro. Recht viel Geld für jemanden, der auf seine Ausgaben gut achten muss.

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Das ist Hartz 4:

  • Hartz 4 heißt eigentlich Arbeitslosengeld II (ALG II).
  • Es existiert seit dem 1. Januar 2005.
  • Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
  • Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein würdevolles Leben zu führen.
  • Allerdings kann die Leistung durch Sanktionen gekürzt werden.
  • Die Ampel-Koalition will Hartz 4 in ein neues Bürgergeld umwandeln.

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Das damals zuständige Jobcenter berücksichtigte diese Forderung als Teil dessen, was der Mieter für seine Unterkunft berappen musste, und zahlte.

Einige Zeit später wollte der Betroffene umziehen. Auch in der neuen Wohnung verlangte der Vermieter eine private Haftpflichtversicherung. Das stand zudem auch in einer Klausel des Mietvertrags. Das Jobcenter, dem der Vertrag vorlag, akzeptierte den Vertrag als angemessen.

Doch dann der Schreck: Das neue Jobcenter lehnte die Übernahme der Versicherung ab, es zahlte nicht! Laut dem Sozialgesetzbuch (SGB II) gebe es keine Grundlage.

Hartz 4: Mieter muss günstigste Versicherung nehmen

Zudem gehe eine solche Versicherung über die reine Nutzung der Wohnung hinaus – anders als zum Beispiel die Heizkosten. Außerdem würden Menschen, die keine Haftpflichtversicherung bräuchten, so benachteiligt, argumentierte das Amt und zog bis vor das Bundessozialgericht.

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Hartz 4: Bundessozialgericht verdonnert Jobcenter zur Zahlung

Und das kam jetzt zu einem eindeutigen Urteil: Das Jobcenter muss zahlen! Unter bestimmten Voraussetzungen müssen die Kosten nämlich übernommen werden. Die Voraussetzung dafür sei, dass der Mieter durch den Vertrag mit dem Vermieter zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung verpflichtet sei. Dabei sei unerheblich, ob die Haftpflicht nur die Schäden abdecke, die in der Wohnung auftreten, oder auch alle Schäden darüber hinaus.

Einzig relevant sind die Kosten: Wenn der Mieter die Möglichkeit hätte, eine günstigere Versicherung abzuschließen, die nur die Schäden in der Mietwohnung abdeckt, müsse er das auch tun.

Auch spielt es keine Rolle, ob solche Klauseln in Mietverträgen überhaupt zusätzlich sind. Wie gegen-hartz.de schreibt, gelten die Kosten für die Haftpflichtversicherung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB als Bedarf für die Kosten für Unterkunft und Heizung. Das Jobcenter muss sie berücksichtigen. (evo)