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AfD: Mann greift aus Protest gegen die Partei zu DIESER Aktion – jetzt muss er zahlen

AfD: Mann greift aus Protest gegen die Partei zu DIESER Aktion – jetzt muss er zahlen

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AfD: Mann greift aus Protest gegen die Partei zu DIESER Aktion – jetzt muss er zahlen

AfD: Mann greift aus Protest gegen die Partei zu DIESER Aktion – jetzt muss er zahlen

Der rasante Aufstieg der AfD

Seit 2013 gibt es die Alternative für Deutschland (AfD). Seit ihrer Gründung hat die rechtspopulistische Partei einen rasanten Aufstieg hingelegt.

Sichtbarer Protest gegen die Alternative für Deutschland (AfD) kann sinnvoll sein – zahlt sich allerdings nicht immer aus!

So wie bei einem Mann in Nürnberg, den eine Gegen-Aktion im AfD-Wahlkampf jetzt teuer zu stehen kommt.

AfD: Mann will Wahlkampf-Stand sabotieren – er greift zu DIESER Aktion

Bittere Abrechnung für einen Mann aus Nürnberg-Fürth! Vor zwei Jahren hatte der 47-Jährige an einem AfD-Wahlkampfstand in der Fußgängerzone in Fürth den Hitlergruß gezeigt. Dafür muss er jetzt 2100 Euro zahlen, wie das Landgericht Nürnberg-Fürth in zweiter Instanz feststellte.

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Das ist die AfD:

  • Die Alternative für Deutschland wurde 2013 als EU-skeptische und rechtsliberale Partei gegründet.
  • Seit der Flüchtlingskrise 2015 ist die Partei ideologisch immer weiter nach rechtsaußen gerückt.
  • Im Jahr 2017 gelang der AfD der Einzug in den Bundestag.
  • Vorsitzende sind Jörg Meuthen und Tino Chrupalla, Stellvertretende Vorsitze ist Alice Weidel

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Laut „Spiegel“ beteuert der Angeklagte bereits vor dem Amtsgericht Fürth, ein Gegner der AfD zu sein und dass er mit der Geste lediglich seinen Unmut gegen die Politik der Partei zum Ausdruck bringen wollte. Das Gericht verurteilte ihn trotzdem 2019 zu einer Geldstrafe von 2100 Euro.

Der Mann legte gegen das Urteil Berufung ein, doch das Landgericht bestätigte die Verurteilung.

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AfD: Nazi-Gesten nicht eindeutig als Protest erkennbar

Zur Begründung gab das Landgericht nun an, dass sich die Verwendung von Nazisymbolen – der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zufolge – auch in solchen Fällen in engen Grenzen bewegen müsse.

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Bei der Aktion in Nürnberg hätten viele Passanten, darunter auch Polizisten, die Geste gesehen und ebenfalls gerufene Naziparolen gehört, so der „Spiegel“. Elf Zeugen wurden vernommen – doch für sie seien die Parolen nicht eindeutig als Protest wahrnehmbar gewesen.