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Duisburg: Impfgegner starten neue Form des Protestes – SO sieht sie aus

Duisburg: Impfgegner starten neue Form des Protestes – SO sieht sie aus

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Duisburg: Impfgegner starten neue Form des Protestes – SO sieht sie aus

Duisburg: Impfgegner starten neue Form des Protestes – SO sieht sie aus

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Duisburg. 

Die Corona-Maßnahmen werden immer schärfer. Das lockt auch immer mehr Impfgegner in Duisburg auf die Straße.

Die Polizei in Duisburg hat jetzt einen neunen „Protest-Trend“ erkannt. Wie der aussieht, erfährst du hier.

Duisburg: Impfgegner ziehen auf die Straße – SO protestieren sie

Mit Plakaten und Schildern in der Hand demonstrieren immer wieder Menschen gegen die Corona-Maßnahmen. Das ist das gewohnte Bild. Doch mittlerweile hat die Polizei in Duisburg noch eine neue Protest-Form beobachtet. Vermehrt sollen sich Impfgegner nun auch zu so genannten „Spaziergängen“ verabreden, um ihre Meinung gegen die Masken-, Impfpflicht und Co. kundzutun.

Aus Sicht der Beamten ein zunehmendes Problem, da die doch eher ruhige und stille neue Protest-Aktion oftmals vorher nicht angemeldet gewesen sei. Dabei seien die Leiter einer solchen Versammlung – sei es auch nur ein „Spaziergang“ – gesetzlich dazu verpflichtet.

Polizei klärt auf – Protest-„Spaziergänger“ müssen sich anmelden

„Laut geltendem Gesetz muss eine Versammlung oder ein Aufzug 48 Stunden vor der Bekanntgabe, also bevor Werbung dafür gemacht wird, bei der Kreispolizeibehörde angemeldet werden“, erklärte der Regierungsoberinspektor Benjamin Rieschick der Polizei Duisburg in einer Meldung.

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Dazu bedarf es lediglich einer formlosen Anmeldung oder das Ausfüllen des Online-Formulars der Polizei Duisburg. Folgendes muss dabei angeben werden: Veranstaltungstermin- und Leiter sowie Motto der Versammlung, ungefähre Teilnehmerzahl und das genaue Vorhaben.

Das sei deshalb so wichtig, da nur dann die Polizei auch die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten könne. Um andere Versammlungen von möglichen Störungen fernzuhalten bedarf es einer gewissen Vorbereitungszeit. Gleiches gilt für die Regulierung des Straßenverkehrs.

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„Wenn man mit 50 oder 200 Menschen durch die Stadt ziehen möchte, dabei die Fahrbahn benutzt und an jeder Kreuzung einen Verkehrsstau verursacht, ist das grundsätzlich gefährlich“, betont Rieschick.

Bei nicht eingegangener Anmeldung oder nicht erfolgter Bestätigung droht nicht nur die Auflösung der Veranstaltung. Die Verantwortlichen, sei es der Veranstalter oder Leiter, muss auch mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen. (cg)