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Rewe: Kunde erledigt Einkauf – zurück an seinem Auto erlebt er eine bitterböse Überraschung

Rewe: Kunde erledigt Einkauf – zurück an seinem Auto erlebt er eine bitterböse Überraschung

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Rewe: Kunde erledigt Einkauf – zurück an seinem Auto erlebt er eine bitterböse Überraschung

Rewe: Kunde erledigt Einkauf – zurück an seinem Auto erlebt er eine bitterböse Überraschung

Rewe: Die Erfolgsgeschichte der Supermarktkette

Die Rewe Group mit Sitz in Köln ist eine der größten Handelskonzerne Deutschlands. Zu ihr zählen nicht nur die Supermarktkette Rewe. Dazu gehört auch Penny, Toom, Billa in Österreich, DER Touristik Deutschland und Lekkerland.

Was einem Rewe-Kunden nach seinem Einkauf passiete, machte ihn sehr wütend.

Wie jeden Samstag hatte der Kunde sich für die kommenden Tage bei Rewe eingedeckt. Dann ging der Kunde zurück zu seinem Auto – und traute seinen Augen nicht.

Rewe:Großer Ärger bei Kunde über Strafzettel!

Auf der Facebook-Seite von Rewe lässt der Kunde seinem Unmut freien Lauf: „Ich bin seit eineinhalb Jahren Kunde bei Rewe und kaufe jeden Samstag dort für die ganze Woche ein. In der Regel lasse ich zwischen 100 und 200 Euro dort. Letzten Samstag jedoch musste ich feststellen, dass ein Strafzettel an meiner Scheibe hing, weil ich die Parkscheibe vergessen hatte. Ich hatte bis dato nicht mal gewusst, dass eine notwendig war.“

Ganze 20 Euro soll der Rewe-Kunde nun abdrücken. Dafür hat er herzlich wenig Verständnis.

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Das ist Rewe:

  • Rewe wurde 1927 in Köln gegründet
  • Damals schlossen sich 17 Einkaufsgenossenschaften zusammen
  • Der Name leitet sich von „Revisionsverband der Westkauf-Genossenschaften“ ab
  • Es gibt rund 3.300 Rewe-Filialen (Stand 2020), viele bieten inzwischen einen Lieferservice an
  • Über die Angebote kannst du dich regelmäßig im Prospekt und online informieren

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Rewe reagiert auf Vorwürfe

Die Antwort von Rewe: „Gerne erläutern wir die Situation einmal näher. Da das Problem der Dauerparker nicht anders gelöst werden konnte, wurden Parkplatzregelungen per Parkscheibe eingeführt, wobei die Einhaltung dieser durch externe Dienstleister überwacht wird. Parkplatzregelungen per Parkscheibe werden von der Straßenverkehrsordnung explizit vorgesehen und sind – vor allem in Städten – weit verbreitet, ebenso eine entsprechende Parkraumüberwachung.“

Und weiter: „Bei Einhaltung der Regelung ist und bleibt das Parken für unsere Kund:innen grundsätzlich kostenfrei. Es liegt natürlich in unserem Interesse, ausreichend Parkplätze zur Verfügung zu stellen, denn die gute Erreichbarkeit ist neben dem Preis für Kund:innen ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl ihrer Einkaufsstätte.“

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Die gute Nachricht für den Kunden: Wenn er beim Dienstleister der Parkraumüberwachung seinen Kassenbon vorzeigt, muss er die 20 Euro Strafgebühr vermutlich nicht abdrücken. So teilt Rewe mit: „Melde dich am besten direkt beim Dienstleister der Parkraumüberwachung mit deinem Kassenbon und der Zahlungsaufforderung.“

Die schlechte Nachricht für den Kunden: Er hat seinen Kassenbon nicht mehr. „Da ich keine Elektrogeräte kaufte, habe ich den Kassenbon nicht aufgehoben“, sagt er. Dann wird er um die Zahlung der 20 Euro wohl nicht herumkommen. (dhe)