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Hartz 4: 150 Euro pro Monat mehr! Bürgergeld bringt neuen Bonus

Hartz 4: 150 Euro pro Monat mehr! Bürgergeld bringt neuen Bonus

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Hartz 4: 150 Euro pro Monat mehr! Bürgergeld bringt neuen Bonus

Hartz 4: 150 Euro pro Monat mehr! Bürgergeld bringt neuen Bonus

Das ist Hartz IV

Seit das Arbeitslosengeld II 2005 eingeführt wurde, wird es im Volksmund Hartz IV genannt. Doch woher kommt der Name?

Die Ampel will Hartz 4 durch ein neues Bürgergeld ersetzen. Nur ein neuer Name? Oder verändert sich auch wirklich etwas für die Leistungsempfänger?

Mit der neuen staatlichen Leistung will die Ampel-Koalition die „Würde des oder der Einzelnen achten“ und „zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen“, heißt es jedenfalls im Koalitionsvertrag. Gewisse Empfänger können sogar 150 Euro mehr im Monat beziehen.

Hartz 4: 150 Euro mehr! Mit dem Bürgergeld kommt ein neuer Bonus

Es sind eine Reihe von Änderungen an der bisherigen Gesetzgebung vorgesehen beim Übergang von Hartz 4 zum Bürgergeld, etwa mehr Zuverdienstmöglichkeiten, aber auch bessere Aussichten auf Weiterbildung und Qualifizierung.

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So verspricht die Ampel in ihrem Vertrag auf Seite 75, dass „die Potenziale der Menschen und Hilfen zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt“ in den Fokus gerückt werden sollen. Die schnelle Vermittlung in irgendeine Arbeit habe „keinen Vorrang vor einer beruflichen Aus- und Weiterbildung“, verkündigt die neue Koalition.

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Hartz 4: Neue finanzielle Anreize beim Bürgergeld

Mit einem Weiterbildungsgeld in Höhe von zusätzlich 150 Euro pro Monat will die Ampel dazu motivieren, dass Leistungsbezieher eine Weiterbildung starten. Es gibt sogar noch einen zweiten finanziellen Anreiz, eine solche Maßnahme zu beginnen.

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Das ist Hartz 4:

  • Hartz 4 heißt eigentlich Arbeitslosengeld II (ALG II)
  • Es existiert seit dem 1. Januar 2005
  • Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
  • Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein würdevolles Leben zu führen
  • Allerdings kann die Leistung durch Sanktionen gekürzt gestrichen werden

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„Nach einer Weiterbildung soll mindestens ein Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld bestehen“, steht im Koalitionsvertrag. Auch wenn ein Leistungsbezieher somit nicht direkt nach einer solchen Qualifizierungsmaßnahme einen neuen Job findet, profitiert er im Vergleich zum normalen Regelsatz des Bürgergeldes drei Monate lang finanziell davon.