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Essen: Mann hält Nachbarin Waffe an den Kopf und drückt ab – sie überlebt nur durch DIESEN Zufall

Essen: Mann hält Nachbarin Waffe an den Kopf und drückt ab – sie überlebt nur durch DIESEN Zufall

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Essen: Mann hält Nachbarin Waffe an den Kopf und drückt ab – sie überlebt nur durch DIESEN Zufall

Essen: Mann hält Nachbarin Waffe an den Kopf und drückt ab – sie überlebt nur durch DIESEN Zufall

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Essen. 

Es war die pure Todesangst, die ein Ehepaar durchlebte – und das nur, weil es sich über zu laute Musik beschwert hatte…

Seit Mittwoch wird vor dem Landgericht Essen der Prozess gegen Pawel M. (41) aus Bottrop geführt. Der Pole steht u.a. wegen versuchten Totschlags vor Gericht in Essen. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Essen hat es in sich, ist unglaublich und gleicht fast einem schlechten Krimi. Wenn die Tat nicht so schrecklich wäre.

Denn ein Opfer hatte pures Glück, dass es diese brutale Tat überlebt hat.

Essen: Nachbarschaftsstreit eskaliert völlig

Am 29. Dezember 2018 hatten die Eheleute Heinrich und Ilona P. gegen 0 Uhr die Polizei in Bottrop verständigt, weil zu laute Musik aus der Wohnung des Angeklagten zu hören gewesen war. Nachdem die Polizisten wieder gegangen sind, hat Pawel M. wutentbrannt das Haus der Nachbarn aufgesucht, um sie zur Rede zu stellen.

Doch schon als Heinrich P. ahnungslos die Tür aufmacht, ist M. auf ihn losgegangen, hat ihn am Hals gepackt, ihm mehrere Kopfnüsse verpasst und dessen Kopf gegen die Wand geschlagen. Dabei ist es nicht geblieben, M. hatte ihm noch einen kräftigen Schlag gegen den Brustkorb gegeben – in dem Wissen, dass Opfer Heinrich P. einen Herzschrittmacher trägt. Und: Pawel M. hat eine geladene Schreckschusspistole an dessen Stirn gehalten, ihn mit dem Tod gedroht.

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Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag:

  • Totschlag ist laut deutschem Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die NICHT die Merkmale für Mord erfüllen
  • Mordmerkmale: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, Heimtücke, Grausamkeit, Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels, Ermöglichungsabsicht (um Straftaten begehen zu können), Verdeckungsabsicht (um Straftaten zu verdecken)
  • Freiheitsstrafe bei Totschlag: 5-15 Jahre
  • Freiheitsstrafe bei Mord: bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld lebenslänglich, bei verminderter Schuldfähigkeit oder Kronzeugenregelung weniger

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Essen: Angeklagter hält Nachbarin Waffe an den Kopf und drückt ab!

Als dann Ilona P. ihrem Mann zur Hilfe eilen wollte, ist sie prompt Opfer des Gewaltausbruchs geworden. Pawel M. hat sie gewürgt, geschlagen und in ein Nebenzimmer gebracht. Laut Anklage soll er sie noch angeschrien haben: „Du sollst hier nichts mehr sehen, du Hure!“ Dann hatte er seine illegale Schreckschusswaffe auch an die Stirn von Ilona P. gehalten – und abgedrückt! Ihr pures Glück: Die Waffe hatte geklemmt, es ist kein Schuss ausgelöst worden.

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Erst dank der Hilfe zweier anderer Nachbarn, die den Lärm und die Schreie mitbekommen hatten, ist Pawel M. mit Gewalt aus der Wohnung geworfen worden. Die Polizei hat ihn daraufhin festgenommen. Das Amtsgericht Bottrop hat das Verfahren an Essen abgegeben, nachdem die Beweisaufnahme ergeben hatte, dass es sich bei der Anklage (auch) um versuchten Totschlag handelt.

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Der Prozess wird fortgesetzt, dann werden Zeugen befragt und ein Gutachter angehört. Pawel M. hat zum Prozessauftakt angekündigt, sich auf die Anklage einzulassen – er wird also aussagen.