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Telekom, Vodafone, o2 & Co.: Internet zu langsam? SO kriegst du dein Geld zurück

Telekom, Vodafone, o2 & Co.: Internet zu langsam? SO kriegst du dein Geld zurück

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Wer langsames Internet hat, muss das nicht immer klaglos hinnehmen. (Symbolfoto) Foto: IMAGO / Panthermedia

Na, da will man am liebsten den Rechner aus dem Fenster werfen…

Wer in Deutschland kennt es nicht: Es gibt diese Ecken und Gegenden in der Republik, wo das Internet trotz Vertrag bei der Telekom, Vodafone, o2 & Co. einfach langsam ist. Pech hat, wer in diesen besagten Orten lebt und mal nicht in eine Großstadt ziehen kann, in der die Internetverbindung zackig ist.

Doch auch die Fälle, in denen das Internet langsamer ist als vertraglich bei der Telekom, Vodafone, o2 & Co. abgeschlossen, gibt es allzu häufig zu beklagen. Dagegen kann man sich wehren!

Telekom, Vodafone, o2 & Co.: Internet zu langsam? SO kriegst du dein Geld zurück

Denn am dem 1. Dezember werden die Rechte von Verbrauchern durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes gestärkt. Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass der Kunde nicht den kompletten Vertragspreis zahlen muss, wenn das Internet zuhause langsamer ist als mit dem Provider vereinbart. Um das Geld zurückzubekommen, muss man in der Praxis einige Schritte durchführen.

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Internet in Deutschland:

  • 2020 haben etwa 90 Prozent der deutschen Bevölkerung das Internet benutzt (weltweit: 64,2 Prozent)
  • die Top-Level-Domain Deutschlands lautet .de
  • die Infrastruktur der Telekommunikation wurde in den 1990er-Jahren privatisiert
  • wichtigste Verbindung ins Ausland ist die DE-CIX in Frankfurt a.M., die eine Geschwindigkeit von mindestens 10 Terabyte pro Sekunde hat

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Zunächst sollten Kunden nämlich mögliche Fehlerquellen prüfen und ausschließen. Nicht immer liegt das Problem an der Leitung, so die Verbraucherzentrale. Die Geschwindigkeit kann auch durch falsche Router-Einstellungen, ungeeignete Kabel, Antivirenprogramme oder zu viele Browser-Cookies gebremst werden.

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Telekom, Vodafone, o2 & Co.: Erst Internetleistung messen, dann Anbieter konfrontieren

Wenn alles ordnungsgemäß ist und trotzdem das Internet lahmt, sollte man die Internetleistung messen. Dafür gibt es spezielle Software, auch von der Bundesnetzagentur. Kunden können ihren Tarif auswählen oder manuell die vertraglich vereinbarte Down- und Uploadgeschwindigkeit eingeben. Die Software startet dann eine Messreihe mit 20 Messungen innerhalb von zwei Tagen durch. Dann kommt das Ergebnis und die Bewertung, ob die Leistung vertragskonform ist – oder eben nicht.

Weicht die tatsächliche von der vertraglich vereinbarten Leistung ab, können Kunden ihren Anbieter mit dem Messprotokoll konfrontieren und mitteilen, dass sie von ihrem Minderungsrecht Gebrauch machen. Dabei gilt: Wer nur 80 Prozent der vereinbarten Leistung empfängt, darf die Zahlung um denselben Prozentsatz kürzen. Alternativ kann man seinen Vertrag fristlos kündigen. Allerdings muss dem Anbieter eine Frist gesetzt werden, um die vertraglich vereinbarte Leistung doch noch erbringen zu können. Sollte der Anbieter Probleme machen, bieten die Verbraucherzentralen Unterstützung an.

Telekom, Vodafone, o2 & Co.: Bei längerem Ausfall steht Entschädigung zu

Bei wem übrigens das Internet komplett ausfällt, hat das Recht auf unverzügliche und unentgeltliche Behebung des Problems. Dauert der Ausfall länger als 24 Stunden, muss der Anbieter darüber informieren. Ab dem dritten Tag steht Kunden sogar eine Entschädigung zu (bis zu 20 Prozent der monatlichen Vertragsgebühr).

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Also, bei Problemen mutig sein und es drauf ankommen lassen. (mg)