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Sparkasse: Kundin könnte nun endlich ihre 6000 Euro Zinsen zurückbekommen – profitierst du auch davon?

Sparkasse: Kundin könnte nun endlich ihre 6000 Euro Zinsen zurückbekommen – profitierst du auch davon?

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Ein Urteil am BGH rückt der Sparkasse an den Kragen. (Symbolbild) Foto: IMAGO / Dirk Sattler

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes dürfte der Sparkasse eher nicht gefallen.

Die Behörde stellte fest, dass es Unstimmigkeiten bei der Erstattung von Zinsen gab. Nun darf sich eine Kundin der Sparkasse über rund 6000 Euro Rückzahlung freuen. Gilt das für alle Sparer?

Sparkasse: Klage vom Verbraucherschutz

Wegen der aktuellen Niedrigzinsphase haben Kreditinstitute wie die Sparkasse ihre Zinsen drastisch gesenkt. Allerdings wurde das nicht in den Verträgen der Kunden formuliert. Das fiel zunächst dem Verbraucherschutz in Sachsen auf. Dieser zog mit einer Klage gegen die Sparkasse vor den Bundesgerichtshof.

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Schließlich standen Tausenden Kunden mehr Geld zu, als sie ausgezahlt bekommen haben. Dabei ging es um entsprechende Prämien bei einem Vertragsabschluss in den 1990er und 2000er Jahren. Laut „rtl.de“ reagierte der BGH mit einem Urteil, das der Sparkasse nicht passen dürfte. Die Richter einigten sich auf neue Vorgaben, wie Zinsanpassungen zu berechnen sind.

Unter anderem dürfte sich eine Kundin aus Leipzig freuen. Jahrelang erhielt sie zu wenig Zinsen auf ihrem Sparbuch bei der Bank. Jetzt winkt ihr eine stolze Rückerstattung von circa 6000 Euro. „Das ist nichts, was ich mir erschleiche, sondern das ist mein Geld und es gehört mir“, betont die Frau. Wer sich jetzt allerdings schon vorgestellt hat, was er mit dem Geld alles anfangen könne, sollte sich noch ein wenig gedulden.

Sparkasse: Welche Kunden haben Anspruch auf Rückzahlung?

Laut „rtl.de“ beziehe sich das Urteil des Bundesgerichtshofes zunächst auf die Filiale in Leipzig. Das Geldinstitut habe in den Verträgen intransparent gearbeitet. In den Formularen von vor zwanzig Jahren ist lediglich die Rede von einer „variablen Verzinsung“. Für BGH und Verbraucherschutz steht fest: Das dürfe man den Kunden nicht zumuten.

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In den nächsten Monaten wird aufgearbeitet, wie sich die Auszahlungen gestalten und welche Sparkassen-Kunden einen Anspruch auf die Erstattung haben. (neb)