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Dortmund: Jugendlicher rammt Radfahrer Messer in die Brust – sein Motiv macht fassungslos

Dortmund: Jugendlicher rammt Radfahrer Messer in die Brust – sein Motiv macht fassungslos

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Dortmund: Jugendlicher rammt Radfahrer Messer in die Brust – sein Motiv macht fassungslos

Dortmund: Jugendlicher rammt Radfahrer Messer in die Brust – sein Motiv macht fassungslos

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Dortmund. 

Prozessauftakt in Dortmund: Ein damals 17-Jähriger hat einem Radfahrer ein Messer in die Brust gerammt, wollte ihn töten. Nur dank einer Not-OP konnte das Opfer noch überleben.

Im März 2021 soll der damals 17-jährige Niclas U. den 23-jährigen Martin T.* (*Name geändert) in einem Wald in Dortmund heimtückisch mit einem Messer angegriffen haben. Sein Ziel: dessen Leben!

Was völlig fassungslos macht, ist das irre Motiv des Täters…

Dortmund: Jugendlicher will Radfahrer töten – Motiv macht sprachlos

Niclas U. soll aus reiner Mordlust gehandelt haben. Sein Ziel: Serienmörder werden. „Er hatte gehört, dass man in Deutschland drei Menschen umbringen muss, um als Serienmörder zu gelten“, heißt es in der Anklage.

Am Abend des Tattages begab sich Opfer Martin T. in den Rahmer Wald. Nach Feierabend ist er mit dem Fahrrad gefahren, hat zwischendurch Halt gemacht, um einen Joint zu rauchen.

Dortmund: Opfer war zur falschen Zeit am falschen Ort

„Ich habe Schritte gehört, sie kamen näher. Es war dunkel. Als ich hochgeschaut habe, sah ich eine Hand, die oben war“, schildert Martin T. vor der Großen Strafkammer am Langericht Dortmund die Situation.

In diesem Moment stach Niclas U. zu. Er traf die Lunge des jungen Mannes, der sein Abitur nachmacht. Die Lunge ist laut Diagnose in sich zusammen gefallen – Not-OP!

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Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag:

  • Totschlag ist laut deutschem Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die NICHT die Merkmale für Mord erfüllen
  • Mordmerkmale: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, Heimtücke, Grausamkeit, Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels, Ermöglichungsabsicht (um Straftaten begehen zu können), Verdeckungsabsicht (um Straftaten zu verdecken)
  • Freiheitsstrafe bei Totschlag: 5-15 Jahre
  • Freiheitsstrafe bei Mord: bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld lebenslänglich, bei verminderter Schuldfähigkeit oder Kronzeugenregelung weniger

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Einen weiteren Stich-Versuch konnte das Opfer mit dem Arm abwehren. „Ich wusste zunächst nicht, dass es ein Messer war. Es hat sich so stumpf angefühlt“, berichtete Martin T. von dem Tattag. Zunächst dachte er, er sei bloß mit einem stumpfen Gegenstand verletzt worden. Erst beim zweiten Stich bemerkte er: Es handelt sich um ein Messer!

Dortmund: Baustellen-Mitarbeiter leisteten Erste Hilfe

Dem Opfer ist es trotz seiner schweren Verletzungen gelungen, davonzulaufen. Von Arbeitern einer Baustelle wurde ihm dann geholfen. Zwei von ihnen sagten als Zeugen aus. „Er hat gesagt: ‚Sie haben mich abgestochen’“, berichtet ein 58-Jähriger.

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Die Arbeiter leisteten Erste Hilfe, legten das Opfer auf den Boden und drückten die Wunde ab. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte war Martin T. dank der Arbeiter bei Bewusstsein. Im Krankenhaus folgte dann die Not-OP. Bis heute hat der 23-Jährige Probleme mit seiner Lunge, macht immer noch täglich Übungen.

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Zu den schweren Vorwürfen wollte sich Niclas U. vor Gericht nicht äußern. Der Prozess wird am 13. Oktober am Landgericht Dortmund fortgesetzt.