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Deutsche Post: Kunde wegen Änderung wütend – die Auskunft des Unternehmens wird ihm nicht gefallen

Deutsche Post: Kunde wegen Änderung wütend – die Auskunft des Unternehmens wird ihm nicht gefallen

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Deutsche Post: Kunde wegen Änderung wütend – die Auskunft des Unternehmens wird ihm nicht gefallen

Deutsche Post: Kunde wegen Änderung wütend – die Auskunft des Unternehmens wird ihm nicht gefallen

Deutsche Post: Päckchen nicht angekommen - was Du jetzt tun musst

Viele kennen das Ärgernis. Ihr habt etwas bestellt, doch das Päckchen ist nicht bei euch angekommen und ihr habt auch keine Benachrichtigung im Briefkasten? Euch sind die Hände dann nicht gebunden.

Über diese Änderung der Deutschen Post ist ein Kunde gar nicht erfreut!

Der Mann erzählt, dass sein Paket aus einem Nicht-EU-Land nicht mehr zugestellt werden kann und man in solchen Fällen in die Filiale muss, um sie abzuholen. Die Deutsche Post reagiert auf sein Anliegen. Ob der Kunde mit der Antwort zufrieden ist?

Deutsche Post: Kunde wegen Änderung wütend

Über die Filiale habe der Mann gesagt bekommen, dass die Pakete aus dem Nicht EU-Ausland nicht mehr zugestellt werden, wegen des Einfuhrzolls, also der Einfuhrumsatzsteuer.

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„Man muss solche Pakete in der Filiale abholen, weil angeblich die Zusteller nicht kassieren dürfen. Ich habe die Abholung heute zum zweiten Mal erfolglos versucht. Für diesen neuen Nicht-Service kassiert die Post auch noch sechs Euro Bearbeitungsgebühr. So schlechten Service bekommt man sicher bei anderen Dienstleistern für weniger Geld“, wütet der Mann auf der Facebook-Seite des Unternehmens.

Die Deutsche Post antwortet daraufhin: „Bei Nachnahmesendungen, Sendungen mit Entgelten Sendungen mit Zollgebühren, Paketen mit Ident-Check sowie bei Zahlungsanweisungen wird während der aktuellen Situation allerdings grundsätzlich kein Zustellversuch unternommen, um die Zusteller und Empfänger zusätzlich zu schüten.“

Deutsche Post kassiert Geld für Auslagepauschale beim Empfänger ab

Die Sendungen werden stattdessen dann direkt in eine Filiale gebracht, da dort für Mitarbeiter und Kunden bessere Schutzmöglichkeiten angeboten werden und es die Möglichkeit des bargeldlosen Bezahlens gäbe.

Auch auf das Anliegen mit der Bearbeitungsgebühr reagiert das Unternehmen. „Die Deutsche Post führt eine postalische Verzollung durch und vorauslagt die Zollentgelte zunächst und zieht diese bei Zustellung beziehungsweise Ausgabe in der Filiale vom Empfänger ein. Die Auslagepauschale in Höhe von sechs Euro inklusive Mehrwertsteuer wird dann zusammen mit den gewöhnlichen Zollgebühren derzeit in der Filiale eingezogen.“

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Eine Auslagepauschale fällt dann immer an, wenn eine postalische Verzollung von Sendungen aus Nicht-EU Ländern durchgeführt wird. Weltweit verlangen die meisten Postunternehmen ein derartiges Entgelt für die Verzollung und Kapitalbereitstellung (Vorauslage) seit Jahren, teilt die Deutsche Post mit.

Doch die Deutsche Post gibt dem Mann aber auch einen Hinweis, wie er die Auslagepauschale in Zukunft umgehen könnte. Er könne sich als Selbstverzolle die Sendung selbst im Binnenzollamt verzollen und würde keine Auslagepauschale bezahlen. „Die Auslagepauschale entfällt außerdem, wenn der Empfänger die Zollgebühren (Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zölle) vorab beim Kauf bereits bezahlt hat oder dies vom Versender übernommen wird.“

Zuletzt gab es einen ähnlichen Fall mit einer Frau, die von ihrer Freundin ein Geburtstagsgeschenk per Post erhielt. Als der Bote nach dem Entgegennehmen etwas von ihr will, fällt das Geburtstagskind aus allen Wolken. Was passiert war, liest du hier >>>. (oa)