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NRW-Ministerin Gebauer ändert Corona-Regeln an Schulen – besorgte Eltern sind außer sich vor Wut

NRW-Ministerin Gebauer ändert Corona-Regeln an Schulen – besorgte Eltern sind außer sich vor Wut

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NRW-Ministerin Gebauer ändert Corona-Regeln an Schulen – besorgte Eltern sind außer sich vor Wut

NRW-Ministerin Gebauer ändert Corona-Regeln an Schulen – besorgte Eltern sind außer sich vor Wut

Corona-Varianten: Wie entstehen Mutationen und was macht sie gefährlich?

Was sind eigentlich Corona-Varianten und warum werden sie mit griechischen Buchstaben bezeichnet.

Zum Beginn des neuen Schuljahres 2020/21 ändert das Land Nordrhein-Westfalen die Corona-Regeln für die Schulen. So müssen künftig bei einem Coronafall statt der ganzen Klasse nur noch die direkten Sitznachbarn als „enge Kontaktpersonen“ in eine 14-tägige Quarantäne, wie Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Freitag in Düsseldorf ankündigte.

Direkte Sitznachbarn sind die Schülerinnen und Schüler, die unmittelbar neben oder hinter der infizierten Person gesessen haben – sowie möglicherweise Lehrkräfte, von denen die NRW-Ministerin aber ausgeht, dass alle vollständig geimpft sind. Ein Abfragen des Impfschutzes von Lehrern sei datenrechtlich nicht erlaubt.

NRW-Ministerin Gebauer ändert Corona-Regeln an Schulen – besorgte Eltern sind außer sich vor Wut

Grundsätzlich sollen vollständig geimpfte und dabei symptomlose unmittelbare Kontaktpersonen des Infizierten von der Quarantänepflicht ausgenommen bleiben. Über einen negativ ausfallenden PCR-Test haben betroffenen Personen zugleich die Möglichkeit, sich von der Quarantäne freizutesten.

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„Wir wollen damit sicherstellen, die Schülerinnen und Schüler so wenig wie möglich mit Quarantänemaßnahmen zu belasten“, betonte die Ministerin. Das Ziel sei ein „sicherer Präsenzunterricht“ unabhängig von Inzidenzen: „Wir brauchen den regelmäßigen Schulbetrieb, weil wir aufholen müssen, was in der Vergangenheit zu kurz gekommen ist. Das geht nur, wenn Schule regelmäßig stattfindet.“

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Empörung über Gebauer und Quarantäne-Neureglung an NRW-Schulen: „So verantwortungslos kann doch niemand sein!“

Besorgte Eltern und andere Kritiker der Landesregierung sind außer sich über die neue Corona-Regel an Schulen. Sie äußern im Netz ihren Unmut über die Änderung:

  • „Gehts Frau Gebauer um Bildung, Gesundheit oder die Aufrechterhaltung der Arbeitsleistung in Vollzeit arbeitender Eltern?“
  • „Wahnsinn. Die Quarantäneregeln (besonders für Geimpfte, die die Delta-Variante fast genauso übertragen) derart zu lockern, lässt fast nur einen Schluss zu: Die Durchseuchung von Kindern soll beschleunigt werden.“
  • „Ich kann nur an alle Eltern appellieren, dem Vorgehen zu widersprechen und die Kinder in Eigenverantwortung zu isolieren. Die Unfähigkeit der Politik kostet die Gesundheit unserer Kinder.“
  • „Kann mir bitte jemand bestätigen, dass Frau Gebauer Freitag den 13. mit dem 1. April verwechselt hat? So verantwortungslos kann doch niemand sein!“
  • „Die neuen Quarantäne-Regeln in NRW sind ein Skandal und können nur von Politikern (Gebauer/Laschet) ausgedacht worden sein, die bislang nichts von Corona verstanden haben.“

Schon vor den Sommerferien sorgte Ministerin Gebauer für Wut und Empörung bei vielen Familien. Damals ging es um den Wechselunterricht.

NRW-Schulen können jetzt Impf-Angebote für die Sekundarstufe II machen

Zudem verkündete Schulministerin Gebauer auch an, dass mit Beginn des neuen Unterrichts speziell Impfungen für die Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen angeboten werden. Das Angebot richte sich sowohl an die Schüler als auch an die Beschäftigten, erklärte sie.

Die Organisation liegt laut einem neuen Erlass des Ministeriums bei den 53 Kreisen und kreisfreien Städte im Einvernehmen mit dem Schulträger und der -leitung. Ebenso könnten nun spezielle Angebote für die Sekundarstufe II in den Impfzentren entwickelt werden, heißt es dort. Gerade außerhalb der Ballungsräume seien aber niedrigschwellige, aufsuchende Angebote hilfreich, erläuterte Gebauer. Für die Berufskollegs gibt es das bereits.

Für die Impfung 12- bis 15-Jähriger ist grundsätzlich eine Einwilligung beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Minderjährige ab 16 Jahren können grundsätzlich selbst entscheiden.

(mag mit epd und dpa)