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Sparkasse schickt einem Kunden „letzte Mahnung“ – weil er in der Filiale keine Maske trug

Sparkasse schickt einem Kunden „letzte Mahnung“ – weil er in der Filiale keine Maske trug

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Foto: imago images / Montage: DER WESTEN

Wenn ein Schreiben der Sparkasse im Briefkasten liegt, dann handelt es sich meist um Werbung oder die neuesten Kontoauszüge.

Dieser Kunde der Sparkasse dürfte allerdings nicht schlecht gestaunt haben, als er seine „letzte Mahnung“ erhält.

Sparkasse: „absolut nicht hinnehmbar“

Dieser Tweet eines Sparkassen-Kunden erhält viel Zuspruch. In dem Post zeigt der abgemahnte Kunde einen Brief, den er von der Sparkasse Zollernalb aus Baden-Württemberg erhalten hat. Darin droht ihm die Bank mit Hausverbot und Kündigung seiner gesamten Verträge.

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Das ist die Sparkasse:

  • Sparkassen-Finanzgruppe organisiert durch den Dachverband DSGV e.V. (Deutscher Sparkassen- und Giroverband): Verbund von Sparkassen, öffentlichen Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistern
  • Rund 380 Sparkassen
  • Mehr als 200.000 Mitarbeiter
  • über 12.000 Geschäftsstellen und knapp 380 Institute (2020)

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„Ein Verhalten, wie Sie es am 05.08.2021 in unserer Filiale in Burladingen an den Tag gelegt haben, ist absolut nicht hinnehmbar“, heißt es in dem Schreiben. Was hat der Kunde denn so Schlimmes angestellt, dass diese drastischen Maßnahmen rechtfertigt?

Sparkasse: Kunde weigert sich

Offenbar hat der Kunde am besagten Datum die Filiale in Burladingen ohne Maske betreten – allerdings nicht aus Versehen. Denn auch nach wiederholter Aufforderung weigert er sich weiterhin, einen Mund-Nasen-Schutz anzuziehen. Jetzt droht im zusätzlich eine Anzeige wegen Verstoß gegen die Maskenpflicht.

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„Der Mann wurde gebeten, ein Attest vorzulegen, wonach er keine Maske tragen müsse. Das hat er aber nicht getan“, berichtet der Pressesprecher der Sparkasse Zollernalb, Ralf Hirmer, dem Nordkurier. Laut dessen Aussage reagiert der Kunde auch nicht gerade freundlich auf die Aufforderung, wird jedoch nicht beleidigend.

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Sparkasse: Ohne Maske gibt es hier keinen Zutritt

Die Sparkassenfiliale verlangt in dem Brief eine Entschuldigung des Maskenverweigerers. Bis zum 20. August hat er Zeit, sein Verhalten wiedergutzumachen und einen Nachweis für seine Maskenfreiheit nachzureichen. Ansonsten bekommt er Hausverbot, eine Anzeige und verliert sein Konto.

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„Man darf als Unternehmer selbst entscheiden, mit wem man Geschäfte macht – auch eine Sparkasse.“ Außerdem ist es ja auch möglich, die SB-Terminals der Sparkasse draußen vor der Filiale zu nutzen, wenn man wirklich keine Maske tragen will. (mbo)