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Hund: Jäger hält Tier für Wildschwein – so viel kostet ihn sein „Fehlschuss“

Hund: Jäger hält Tier für Wildschwein – so viel kostet ihn sein „Fehlschuss“

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Ein Jäger wollte eine Sau erlegen, traf stattdessen aber einen Hund. (Symbolfoto) Foto: IMAGO / Martin Wagner

Dieser „Fehlschuss“ war nicht ganz billig: Weil ein Jäger statt einer Sau einen Hund erlegte, wird er jetzt zur Kasse gebeten.

Dieser Schuss ging wortwörtlich nach hinten los: Ein Jäger zielte auf ein Wildschwein, erlegte dabei aber unbeabsichtigt einen Jagdhund. Der Fall landete vor Gericht. Dort ging es um die Höhe des Schadenersatzes. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

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Die beliebtesten Hunde-Rassen in Deutschland:

  • Platz 1: Labrador Retriever
  • Platz 2: Golden Retriever
  • Platz 3: Deutscher Schäferhund
  • Platz 4: Jack Russel Terrier
  • Platz 5: Yorkshire Terrier

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Hund: Jäger muss auch Ausbildungskosten zahlen

Die Summe richtet sich nach dem Preis für einen vergleichbaren Welpen, inklusive der Ausbildungskosten. Es seien „die Kosten zu berücksichtigen, die für die Ausbildung eines Hundes mit durchschnittlicher Begabung aufzuwenden sind, um den Ausbildungsstand des getöteten Hundes zu erreichen.“ Das teilte das Oberlandesgericht Frankfurt mit.

Doch was genau bedeutet das jetzt finanziell für den Jäger? Den Preis eines Welpen setzte das Gericht bei 500 Euro an, der Stundensatz bei der Ausbildung wurde auf 10 Euro beziffert. Für die Ausbildung des 20 Monate alten Terriers wurden insgesamt 79 Stunden angesetzt – macht insgesamt 1.290 Euro.

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Jäger verstieß gegen die Sorgfaltspflicht

Der Jäger hatte auf eine Sau geschossen und dabei ausversehen den jungen Hund getroffen. Er hatte ausgesagt, das Wildschwein sei unter anderem von dem Terrier gehetzt worden. Den Hund habe er bei der Schussabgabe nicht mehr gesehen.

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Dabei verstieß er laut Gericht gegen die Sorgfaltspflicht. Der Jäger hätte nicht schießen dürfen. Die Haftpflichtversicherung der Hundebesitzerin hatte vor dem Prozess bereits 2.100 Euro gezahlt, sie verlangte jedoch mehr.

Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet, wies das Landgericht in Gießen die Klage ab. Ihre Ansprüche auf Schadenersatz wären abgegolten. (cf)