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Urlaub 2021 in Deutschland mit dem Camper: Diese wichtige Regel solltest du beachten

Urlaub 2021 in Deutschland mit dem Camper: Diese wichtige Regel solltest du beachten

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Beim Camping-Urlaub 2021 müssen Urlauber einiges beachten. Foto: dpa

In vielen Bundesländern gilt aktuell noch die nächtliche Ausgangssperre wegen hoher Corona-Inzidenzen. Ob diese beim Urlaub 2021 noch gilt, bleibt abzuwarten.

Falls aber ja, dann wirft die Ausgangssperre auch bei vielen Campern die Frage auf? Darf ich meinen Urlaub 2021 im eigenen Auto verbringen, wenn an meinem Übernachtungsort die nächtliche Ausgangssperre gilt?

Urlaub 2021: Darf ich in meinem eigenen Auto übernachten, wenn eine Ausgangssperre gilt?

Der Automobilclub ADAC gibt ihnen einen Rat.

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„Reisende im Auto, Wohnmobil oder Campergespann sollten sich an nächtliche Ausgangssperren halten“, rät der ADAC.

Die Notfallausnahme zählt bei der Ausgangssperre nicht

Zwar dürfen Fahrerinnen und Fahrer eigentlich eine Nacht auf einem Parkplatz oder am Straßenrand im Fahrzeug schlafen, um wieder fahrtüchtig zu werden – als „Notfallausnahme“, so die Straßenverkehrsordnung, kurz StVo.

Doch solange die Sieben-Tage-Inzidenz noch über 100 liegt und eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr greift, ist es eben nicht erlaubt.

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Aktuelle Corona-Zahlen aus Deutschland (Stand 10. Mai)

  • 7-Tage-Inzidenz: 119,1
  • Neue Corona-Fälle: 6.922
  • Neue Covid-19-Todesfälle: 54
  • Todesfälle insgesamt: 84.829
  • Corona-Patienten auf Intensivstationen: 4.586
  • Quote der Erstimpfungen: 32,8%

>> Quellen: RKI, Intensivregister.de

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Das stelle für manche Fahrer „ein Dilemma“ dar, so der Autoclub. Eine Fahrt durch Deutschland könne sich durchaus in die Nacht hinziehen. „Reisende sollten jedoch eine bewusste Zwischenübernachtung vermeiden und ihre Fahrt so planen, dass sie nicht in den Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperre fällt“, raten die ADAC-Juristen.

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Gerichte haben noch nicht darüber entschieden

Ob Übernachtungen im Fahrzeug im Geltungsbereich der nächtlichen Ausgangssperre erlaubt sind, ist nach Angaben des ADAC bisher gerichtlich nicht entschieden worden. Es drohe ein Bußgeld.

Denn touristische Übernachtungen sind vielerorts untersagt. Und darunter fallen auch die Übernachtungen im eigenen Auto ohne Kontakt zu anderen Menschen, so absurd sich das anhören mag. (fb/dpa)