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Düsseldorf: Sportgeschäft verklagt Landesregierung wegen Lockdown – das Urteil könnte heftige Folgen haben

Düsseldorf: Sportgeschäft verklagt Landesregierung wegen Lockdown – das Urteil könnte heftige Folgen haben

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Düsseldorf: Sportgeschäft verklagt Landesregierung wegen Lockdown – das Urteil könnte heftige Folgen haben

Düsseldorf: Sportgeschäft verklagt Landesregierung wegen Lockdown – das Urteil könnte heftige Folgen haben

Verschwörungstheorien - warum sie in Krisen so viele Menschen anziehen

5G-Netze, Bill Gates, ein Laborunfall in Wuhan: Um den Ursprung von Covid-19 ranken sich zahlreiche Verschwörungstheorien. Für Experten ist das keine Überraschung. In Krisen geben sie einigen Menschen demnach zumindest ein Gefühl von Kontrolle zurück.

Ein Sportgeschäft aus Eschweiler ist wütend! Weil es wegen des Lockdowns schließen musste, haben die Inhaber jetzt das Land NRW verklagt. Ihre Forderung: 50.000 Euro Schadensersatz!

Am Mittwoch begann der Zivilrechtsstreit am Landgericht Düsseldorf. Das Urteil könnte es in sich haben.

Düsseldorf: Sportgeschäft verklagt jetzt NRW wegen Lockdown

In dem Zivilrechtsstreit, einer sogenannten Staatshaftungssache, verlangt das Sportgeschäft in Eschweiler, dass das Land NRW ihr den Schaden für die Schließung ihres Geschäfts im April 2020 ersetzen solle.

Durch die vom Land erlassene Coronaschutzverordnung hätten sie eine Umsatzeinbuße von rund 50.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr im April gehabt, so der Kläger am Landgericht Düsseldorf.

Die Kosten möchte sich der Geschäftsführer aus der Landeskasse ersetzen lassen. Das könnte Signalwirkung haben.

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Denn sollte das Gericht diese Forderung grundsätzlich anerkennen, könnten auch andere Einzelhändler bis hin zu Konzernen und Gastronomen ihre Umsatzverluste einklagen. Dem Land würde also eine Klagewelle drohen. Die „Aachener Zeitung“ spekulierte im vergangenen Jahr bereits, dass es um Milliarden gehen könnte.

Düsseldorf: „Störer“ oder „Nichtstörer“ ist die Frage

Die Aachener Kanzlei um Rechtsanwalt Thomas Hagelskamp vertritt das klagende Sportgeschäft. Die Maßnahmen der Landesregierung seien „im Sinne der Gefahrenabwehr richtig“, führt der Rechtsanwalt aus.

Doch der entstandene wirtschaftliche Schaden bei Gastronomen und Einzelhändlern müsse laut Ordnungsbehördengesetz erstattet werden, da diese, juristisch gesehen, „Nichtstörer“ seien, so der Anwalt.

Sie seien nämlich unverschuldet in die Bredouille geraten und nicht die eigentlichen „Störer“ der öffentlichen Gesundheit oder des Allgemeinbefindens.

Ob das Gericht dieser Argumentation folgen wird, wird sich zeigen. Ein Urteil soll nächste Woche verkündet werden, so Dr. Elisabeth Stöve, Sprecherin am Landgericht Düsseldorf.

Bei einem anderen Prozess am Landgericht Düsseldorf sorgte ein Verteidiger mit einem kuriosen „Jim Knopf“-Vergleich für Aufsehen. Dabei ging es eigentlich um illegales Banking in dreistilliger Millionenhöhe. Hier mehr erfahren .

In dieser Woche wird am Landgericht Düsseldorf außerdem ein Prozess verhandelt, bei dem es um deutlich mehr als um 50.000 Euro geht. Eine Bande soll über 200 Millionen Euro ergaunert haben. Wie das möglich war? Das liest du hier bei uns >>>