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RTL2 zeigt Skandal-Film: An DIESEN Tagen ist er komplett verboten

RTL2 zeigt Skandal-Film: An DIESEN Tagen ist er komplett verboten

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RTL2. Foto: RTLZWEI

Ostern ohne „Das Leben des Brian“? Undenkbar! Ob diese Regelung sinnvoll ist oder nicht, sei an dieser Stelle einmal dahingestellt. Klar ist, dass RTL2-Zuschauer sich an Ostern auf einen absoluten Filmklassiker freuen dürfen, der ebenso beliebt wie umstritten ist.

Die Komödie „Das Leben des Brian“ sorgte bereits mit seinem Kinostart im Jahr 1979 für heftige Kontroversen. Am Ostersonntag zeigt RTL2 den Film, der vor allem bei Vertretern der Religionen nur wenig Anklang fand.

RTL2: Warum darf „Das Leben des Brian“ an Karfreitag nicht öffentlich gezeigt werden?

Doch warum ist das so? Und warum darf „Das Leben des Brian“ am Karfreitag in Deutschland nicht öffentlich gezeigt werden? Wir klären auf.

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Das ist der Karfreitag:

  • Der Karfreitag ist der Freitag vor Ostern
  • An diesem Tag gedenken die Christen dem Leiden und Sterben Jesu Christi am Kreuz
  • In der katholischen Kirche ist der Karfreitag ein striker Fast- und Abstinenztag

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Inhaltlich dreht sich der Film der britischen Komikergruppe Monty Python um den naiven und unauffälligen Brian. Der erblickte zur selben Zeit wie Jesus das Licht der Welt und wird fortan aufgrund unglücklicher Missverständnisse als Messias verehrt.

Für Vertreter der katholischen Kirche ist der Film ein Skandal. Er wurde als Angriff auf religiöse Gefühle abgetan, in Norwegen wurde der Film gar verboten. Und auch in Deutschland steht „Das Leben des Brian“ noch heute auf der Liste der Filme, die an stillen Feiertagen in Deutschland nicht öffentlich ausgestrahlt werden dürfen.

RTL2: Darum darf „Das Leben des Brian“ an diesen Tagen nicht gezeigt werden

Die dafür zuständige „FSK“ (‚Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) schreibt auf ihrer Homepage: „Neben den Altersfreigaben entscheidet die FSK auch über die Eignung von Filmen für die Vorführung an Feiertagen. Nach dem Grundgesetz (Art. 140) sind Sonntage und christliche Feiertage gesetzlich geschützt. Besonderen Rechtsschutz genießen ’stille Feiertage‘ wie Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag.“

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Weiter heißt es bei der „FSK“: „Grundlage für die Entscheidungen der FSK über die Freigabe von Filmen für die stillen Feiertage sind die Regelungen der Ländergesetze. Diese besagen, dass Filme, die dem „ernsten Charakter“ dieser Feiertage widersprechen, im Kino nicht öffentlich vorgeführt werden dürfen.“

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