Veröffentlicht inRegion

Bulldogge „Kalle“ ein gefährlicher Kampfhund? Sein Verhalten wird vor Gericht normalerweise nicht geduldet

Bulldogge „Kalle“ ein gefährlicher Kampfhund? Sein Verhalten wird vor Gericht normalerweise nicht geduldet

Hund Kalle in Müster.jpg
Hund Kalle wartet im Gerichtssaal des Oberverwaltungsgerichts Münster auf den Prozessbeginn. Foto: dpa

Münster/Sankt Augustin. 

Laut vernehmbares Schnarchen wird vor Nordrhein-Westfalens höchstem Verwaltungsgericht eigentlich nicht geduldet. Doch der müde Gerichtsbesucher ist ein Hund – und an diesem Tag Streitgegenstand.

Es geht um die Frage, welches Gefährdungspotenzial von Hund „Kalle“ ausgeht, der vierjährigen Bulldoge, die sich schnaufend an den Füßen seiner Halterin eingerollt hat und den meisten Teil der Gerichtsverhandlung verschläft.

Hund freigesprochen: Klägerin forderte „Freiheit für Kalle“ vor Gericht

Für Klägerin und Hundebesitzerin Sandra E. aus Sankt Augustin im Rhein-Sieg-Kreis geht es an diesem Tag um nicht weniger, als um die „Freiheit für Kalle“ – und all seiner Artgenossen, die, wie sie findet, das Stigma tragen müssten, vom Land als „Hund bestimmter Rasse“ gelistet zu sein.

Das Landeshundegesetz für Nordrhein-Westfalen sieht für verschiedene Rassen bestimmte Einschränkungen in der Haltung vor: Besonders streng sind die Regeln für gefährliche Hunde, wie Pittbull Terrier. Sie dürfen nicht gezüchtet und gehandelt werden – in der öffentlichen Debatte ist auch oft von Kampfhunden die Rede.

————————————

• Mehr Themen:

Mann vergewaltigt den Hund seiner Mitbewohnerin – und hat eine widerliche Ausrede

371 Kampfhunde in Essen – beißen sie öfter zu als andere Hunde?

Hund in Gelsenkirchen schwer verletzt – Besitzerin kocht vor Wut: „Gehört der Park nur euch?“

————————————-

Kalle gehört aus Sicht der Behörden zu einer weiteren Kategorie: Hunde wie der American Bulldog oder Rottweiler weisen dem Gesetzgeber zufolge immerhin ein gewisses Gefährdungspotential auf, wie der Richter erklärt. Ihre Halter müssen eine Erlaubnis beantragen und nachweisen, dass sie sich auskennen und ihr Tier im Griff haben. Es gelten außerdem eine erweitere Leinenpflicht und unter Umständen ein Maulkorbzwang. Auch werden in manchen Kommunen höhere Hundesteuern verlangt.

Vor drei Jahren wurde Kalle als „auflagenpflichtig“ eingestuft

Die Stadt Sankt Augustin und mit ihr das Kreisveterinäramt vertraten bei Kalles Erstbegutachtung vor drei Jahren die Auffassung, dass bei ihm Merkmale eines American Bulldog hervortreten. Er wurde damit als auflagenpflichtig kategorisiert.

„Er ist total lieb und menschenbezogen“

„Ich bin gestempelt. Der Hund ist gestempelt“, begründet Sandra E., warum sie vor Gericht zog. Ihr Tier sei harmlos. „Er ist total lieb und menschenbezogen“, sagt sie und tätschelt den bulligen Kopf mit der faltigen Schnauze. Er sei schlicht ein typischer „Old English Bulldog“ – eine Kreuzung, der aber in Europa die Anerkennung als eigenständige Rasse fehlt. „Es kommt doch auf das andere Ende der Leine an, ob ein Hund gefährlich ist oder nicht“, erklärt sie, warum sie die Listung des Gesetzgebers für grundsätzlich überflüssig hält.

Das betont auch Mathias Deutsch, Vorsitzender des Clubs für Olde Bulldogges in Deutschland. Er hatte gehofft, dass Kalles Fall zum Grundsatzurteil wird und die Rasse nun auch vom Gericht als solche anerkannt wird. Mehr als tausend Old English Bulldogs gibt es seinen Angaben zufolge in Deutschland, weitaus mehr in den USA.

Frage der Rassenanerkennung von Old English Bulldogs nicht grundsätzlich geklärt

Doch die Frage der Rassenanerkennung entscheiden die Richter am Dienstag nicht grundsätzlich. Sie machen lediglich klar: Ob eine Kreuzung aus verschiedenen Hunden auf der Liste mit auflagenpflichtigen Hunden landet oder nicht, hängt weniger vom Genpool, sondern von den phänotypischen Merkmalen ab. Erst wenn die betreffende als problematisch gelistete Rasse deutlich erkennbar ist, können auch für das Tier die strengeren Auflagen gelten, betont der Senat.

Urteil: Kalle habe kein besonderes Gefährdungspotential

Zum Glück für Kalle: Ein Tierarzt, der als Gutachter aussagt, lässt keinen Zweifel daran, dass der 53 Zentimeter hohe und knapp 37 Kilo schwere Hund zwar ein Grenzfall, aber einem American Bulldog doch zu unähnlich ist. Er sei zwar muskulös, habe eine schlanke Hüfte und einen markanten Schädel. Doch es sind am Ende seine vergleichsweise kompakte Statur und seine kurzen Beine, die die Dinge ändern: „’Kalle‘ ist nur ein großer Hund“, keiner mit besonderem Gefährdungspotential, verkündet der Vorsitzende Richter am Nachmittag. „Damit ist er zu halten wie ein Schäferhund, Labrador oder jeder andere Familienhund auch.“ (dpa)