Schimmel, Fliegen und Maden
03.06.2011 | 17:09 Uhr 2011-06-03T17:09:00+0200
Siegen.Was ist Gammelfleisch? Wie arbeitet das Lebensmittelüberwachungsamt? Und wann wird ein Restaurant von den Beamten geschlossen? Diesen Fragen gingen vier Zeus-Reporter bei einem Besuch im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Siegen-Wittgenstein – organisiert von der AOK – nach. Dort erfuhren sie von Tierarzt Dr. Ludger Belke (35) einiges über die Überwachung von Lebensmitteln.
Im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt arbeiten vier Lebensmittelkontrolleure, vier Tierärzte und zwei Sachbearbeiter. Die Lebensmittelkontrolleure führen Planproben aus. Planproben sind durch die Untersuchungsämter angeordnete landesweite Überprüfungen verschiedener Produkte. Dazu zählen nicht nur Lebensmittel sondern auch Textilien und
Kosmetika wie Zahnpasta.
Neben den routinemäßigen Planproben gibt es auch die Verdachtsproben, die von den Tierärzten ausgeführt werden. Bei einer Verdachtsprobe beschwert sich ein Verbraucher über ein Produkt oder einen Betrieb, etwa über ein Restaurant. Eine Probe des beanstandeten Produkts, die der Verbraucher auch selbst mitbringen kann, wird in ein Untersuchungsamt gesendet und dort zum Beispiel auf Aussehen, Geruch und eventuell Geschmack getestet. Ist es nicht in Ordnung, kontrollieren die Tierärzte unangemeldet den Betrieb, aus dem es stammt.
Jede Kontrolle wird protokolliert
Dort überprüfen sie unter anderem, ob die Mitarbeiter das erforderliche Gesundheitszeugnis haben, die Hygienevorschriften beachten (zum Beispiel Schutzkleidung) oder wann das Lebensmittel schlecht wurde. Jede Kontrolle wird protokolliert. Nach einem Gespräch haben die Ladeninhaber die Chance, Verbesserungen vorzunehmen. Im schlimmsten Fall kann das Restaurant geschlossen werden.
Im Jahr 2010 gab es in Siegen-Wittgenstein 1600 Lebensmittelproben. 1564 waren Planproben, davon waren 87 Prozent ohne Mängel. Bei den 1585 Betriebskontrollen wurden 48 Prozent als mangelhaft eingestuft. Meistens waren die Mängel jedoch nur sehr gering und konnten direkt vor Ort behoben werden.
Außerdem erzählte Dr. Belke einiges über Mindesthaltbarkeitsdaten und Verbrauchsdaten. Ein Mindesthaltbarkeitsdatum gibt es zum Beispiel bei Milchprodukten wie Joghurt. Ein Mindesthaltbarkeitsdatum kann bei guter Lagerung um zwei bis drei Tage überschritten werden. Ein Produkt mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum zu essen liegt in der Eigenverantwortung des Verbrauchers.
Wie erkennt man Gammelfleisch?
Läden dürfen sogar Produkte über dem Mindesthaltbarkeitsdatum anbieten, wenn diese entsprechend gekennzeichnet sind. Meistens sortieren sie solche Produkte aber vorher aus oder verkaufen sie vor Ablauf zu Sonderpreisen.
Leicht verderbliche Lebensmittel wie Geflügel oder Hackfleisch besitzen hingegen ein Verbrauchsdatum, das auch von der Lagerung abhängig ist, zum Beispiel: „Bei einer Lagerung von +8°C zu verbrauchen bis 27.06.2011“. Ein Verbrauchsdatum sollte man keinesfalls überschreiten.
Die Zeus-Reporter fragten auch nach dem Begriff „Gammelfleisch“ und wie man es erkennen kann. Als Verbraucher sollte man einen „Schmierfilm“ oder helle Punkte auf der Oberfläche des Fleisches als Warnung sehen. Die Punkte sind Bakterienkolonien. Weitere Anzeichen sind Abweichungen von der natürlichen Farbe oder einfach der Geschmack. „Ein Problem“, sagt Belke, „ist, dass viele Verbraucher den Geschmack nicht mehr als richtig oder falsch einstufen können.“
Ein weiteres Problem bei Lebensmitteln sind Schimmelpilz- und Bakterienwachstum. Der Verbraucher muss aber zwischen erwünschten und unerwünschten Schimmelpilzen und Bakterien unterscheiden: Zum Beispiel ist Blauschimmel auf dem Blauschimmelkäse erwünscht, so wie bei der Salamiherstellung Milchsäurebakterien verwendet werden.
Verbraucherirrtümer
Bewahrt man aber zum Beispiel Blauschimmelkäse zusammen mit Gouda oder Salami zusammen mit Mortadella in einer Dose auf, kann es passieren, dass der Schimmel auf den Gouda oder die Bakterien auf die Mortadella übergreifen, wo sie unerwünscht sind.
Bezüglich Schimmel gibt es auch weitere Verbraucherirrtümer: Die Meinung, man könne bei einem von Schimmel befallenen Lebensmittel die Schimmelschicht abkratzen oder das betroffene Stück wegschneiden, ist falsch. Das Auge erkennt nicht alle Sporen, die schon weiter in das Lebensmittel eingedrungen sein können.
Aus diesem Grund sollte man, wenn in einer Dose etwas von Schimmel befallen ist, auch alle anderen Lebensmittel aus dieser Dose entsorgen. Des Weiteren sollte man regelmäßig den Kühlschrank säubern.
Viel Aufwand für Fleisch
Dr. Belke gefällt sein Beruf: „Er ist sehr vielfältig“, sagte er. Er untersuche alles „von der Biene bis zum Schnitzel. Ich spreche mit Imkern, Landwirten, berate beim Stallbau. Natürlich gibt es Tage, an denen man auch mal Bußgelder aussprechen muss. Aber das gehört auch dazu. Außerdem haben wir eine Fortbildungsverpflichtung, lernen also immer wieder Neues.“
Wichtig findet Dr. Belke auch, dass Menschen Lebensmittel wertschätzen, da für jedes Stück Fleisch viel Aufwand betrieben wird. „Jeder kann dazu beitragen, Lebensmittel wertzuschätzen. Das fängt schon damit an, das Pausenbrot nicht einfach wegzuwerfen“, so Belke.
Luise Metzger, Klasse 8a, Fürst-Johann-Moritz-Gymnasium, Siegen

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