Schüler an den Pranger stellen?
21.11.2007 | 17:28 Uhr 2007-11-21T17:28:45+0100Hagen. Schüler befragen Polizei und Schulleitung zur Meldepflicht von Gewalttaten im Schulbereich. So müssen Schulleiter und Lehrer in Zukunft der Polizei alle gewalttätigen Auseinandersetzungen, die an ihren Schulen stattfinden, melden.
Die Eltern-Lehrer-Gespräche bei Problemen im Bereich der gewalttätigen Auseinandersetzungen reichen demnächst zur Fallklärung nicht mehr aus. Grundsätzlich ist die Polizei in Kenntnis zu setzen. Im Gespräch mit den Schülern: Polizeiobermeister Seppelt und der Schulleitung des Ricarda-Huch-Gymnasiums Krüsemann.
Halten Sie die Formulierung "Schüler an den Pranger" in diesem Themenzusammenhang für zutreffend?
Krüsemann: Die Sache ist schwierig. An unserer Schule haben wir auch Vorkommnisse gewalttätiger Auseinandersetzungen, aber es ist äußerst schwierig, normales Fehlverhalten der Schüler von wirklichen Gewalttätigkeiten zu unterscheiden. Die Polizei möchte ich nur informieren, wenn es sich um erkennbare schwere Auseinandersetzungen handelt, die bewusst herbeigeführt werden.
Seppelt: Sinn der Meldepflicht von Gewalttaten an Schulen ist, dass die Gewalttätigkeiten im Schulbereich deutlich zurückgedrängt werden sollen. Durch die Hinzuziehung der Polizei soll den Gewalttätern deutlich werden, dass es sich bei ihren Taten um schwerwiegende Vergehen handelt, die nicht geduldet werden dürfen.
Was ist unter meldepflichtiger Gewalttat zu verstehen?
Krüsemann: Jede Art einer physischen oder psychischen Verletzung, die jemandem absichtlich zugefügt wird, verstehe ich als Gewalt, die zur Meldung gebracht werden muss. Mobbing rechne ich ausdrücklich zu diesen Vergehen.
Seppelt:Alle absichtlich herbeigeführten Fälle von seelischen und körperlichen Verletzungen sowie Mobbing und Erpressung stellen meldepflichtige Gewalt dar.
Was wird mit der Meldepflicht erreicht?
Krüsemann: Es ist zu befürchten, dass die Maßnahmen nicht die gewünschten Erfolge haben werden. Die Schulleitung wird häufig dieselben Täter der Polizei melden müssen, denn die gewalttätigen Schüler werden durch die Meldungen nicht abgeschreckt. Erst wenn sie spürbar gerichtlich verurteilt werden können, wird es Fortschritte geben.
Seppelt: Es ist gut, wenn man Wiederholungstäter auf die Spur kommt. Dann kann man durch Betreuung Hilfestellungen geben. Ob dies aber durch die Meldepflicht besser erreicht wird als bisher, ist sehr fraglich.
Somit glauben die Gesprächsbeteiligten nicht, dass die Meldepflicht der Gewalttaten an den Schulen eine Lösung des tatsächlichen Problems ist, weil sie die Symptome aber nicht die Ursachen der zunehmenden Aggressionen behandelt.
Felix Wehmann, Umut Colakoglu, Klasse 8a, Ricarda-Huch-Gymnasium

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