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Jung will Einsatz der...

Zurück - marsch, marsch

11.08.2009 | 18:07 Uhr

Ganz gleich ob Verteidigungs- oder Innenminister, Schlapphut oder Verfassungsschützer - für sie alle gilt: Hände weg vom Grundgesetz!

Dass der sich ansonsten und glücklicherweise im Hintergrund haltende Verteidiger Jung die Bundeswehr pünktlich zum Wahlkampfbeginn gegen Piraten auf den Weltmeeren und auch im Innern einsetzen und sich damit an die mediale Oberfläche spülen will, ist bei Betrachtung des Handelnden verzeihlich. Die Tatsache jedoch, dass sich Jung in seiner politischen Einfalt eines Lieblingsthemas von Innenminister Schäuble bedient, macht die Sache problematischer. Schäuble ist eben ein ganz anderes Kaliber als Jung - wichtiger, kampferprobter, durchschlagskräftiger, strategisch ausgebuffter.

Von daher liegt nicht nur die Polizeigewerkschaft richtig, wenn sie darauf verweist, dass die Befreiung der „Hansa Stavanger” keinen, aber auch gar keinen Anlass für die Debatte bietet, der Bundeswehr mit einer Grundgesetz-Änderung mehr Handlungsspielraum zu verschaffen. Selbstverständlich hat die Marine schon jetzt das Recht und die Aufgabe, im Zuge ihres Einsatzes in einem Krisengebiet wie dem Seeraum vor der somalischen Küste Geiseln zu befreien. Auch aus der Sicht Schäubles und seines Ministerkollegen kann es hier also kein Regelungsvakuum geben. Sie geben sich deshalb auch keine große Mühe zu vernebeln, was ihr tatsächliches und langgehegtes Interesse ist: Die Grundgesetz-Änderung soll im aktuellen Fall den Verteidigungsminister berechtigen, selbst zu entscheiden, ob bei einem Vorfall bei uns die polizeilichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr ausreichen. Glaubt er dies nicht, wäre er berechtigt, die Bundeswehr zu mobilisieren.

Dies und eine damit einher gehende Militarisierung in Innern kann niemand wollen. Zur Bekämpfung von Gefahren im Lande ist die Polizei zuständig und - wenn man sie nachhaltig schult und ausrüstet - in der Lage. Die Streitkräfte haben genau diese Aufgabe nicht - und dabei muss es auch bleiben. Punkt.

Malte Hinz

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