Was bringt eine Petition?
13.10.2009 | 18:57 Uhr 2009-10-13T18:57:00+0200
Berlin/ Hagen. Heute vor genau 60 Jahren hat sich der Petitionsausschuss des Bundestages konstituiert. Den Beinamen „Kummerkasten der Nation” trägt er, weil er oft letzte Anlaufstelle für Menschen ist, die um ihr gutes Recht kämpfen.
Das geschieht meist im Verborgenen; doch die elektronische Petition könnte das Schattendasein des Ausschusses beenden.
Petition, das klingt noch sehr nach Untertanenbitte.
Seit dem alten Rom war es das auch, doch heute gehört das Petitionsrecht zu den politischen Bürgerrechten, verbrieft im Grundgesetz. Artikel 17 lautet: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.”
Was genau heißt hier „Jedermann”?
Das ist wörtlich zu nehmen, es gibt keine Einschränkungen etwa hinsichtlich des Alters, des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit. Auch Kinder, Ausländer, Inhaftierte, Soldaten, Entmündigte oder Vereine und Bürgerinitiativen dürfen eine Petition einreichen. Einzige Voraussetzung: Der Petent muss sein Anliegen verständlich äußern.
Was kann Gegenstand einer Petition sein?
Die Bandbreite ist groß; es geht um Bitten oder Beschwerden in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse. Der Petitionsausschuss des Bundestags ist für alle Anliegen zuständig, die mit der Bundesgesetzgebung zu tun haben.
Nutzen die Bürger ihr Petitionsrecht?
Etwa 20 000 Petitionen erreichen Jahr für Jahr den Bundestag. „Da wird viel Kerrnerarbeit geleistet”, sagt der Politikwissenschaftler Stephan Bröchler. Vieles erledige der Ausschuss auf informellen Wegen, oft hinter den Kulissen. Doch Bröchler erwartet, dass sich das durch die „E-Petition” ändert.
Eine elektronischen Petition: Was ist das?
Bombodrom und Heimkinder
- Bei vielen Petitionen geht es um die Hartz IV-Zahlung oder die Rente. Der Petitionsausschuss vermittelt, stößt auf Lücken im Gesetz oder deckt auch behördliche Fehlentscheidungen auf.
- Ein Dauerbrenner-Thema war das Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner Heide. Der seit 1992 andauernde Streit fand in diesem Sommer mit der Verzichtserklärung von Verteidigungsminister Jung ein Ende. Zuvor hatten sich der Petitionsausschuss und dann auch der Bundestag gegen eine militärische Nutzung des Areals ausgesprochen.
- Ehemalige Heimkinder wandten sich mit der Forderung nach Aufklärung ihrer Schicksale und Entschädigung an den Petitionsausschuss. Der regte die Einrichtung eines Runden Tisches an, der sich derzeit um die Klärungen bemüht.
Im Internet besteht die Möglichkeit einer „öffentlichen Petition“. Da können „Anliegen von allgemeinem Interesse” in einem Forum diskutiert und Mitstreiter für eine Petition gesucht werden. Prominente Beispiele waren die Petition zum schrankenlosen Internet, die weit über 100 000 Mitzeichner fand, die zur Generation Praktikum und die zum allgemeinen Grundeinkommen.
Inwiefern stärkt das wachsende Interesse den Petitionsausschuss?
Der Politologe Bröchler wertet die E-Petition als neues Instrument, mit dem das Verhältnis zwischen Bürger und Politik gestärkt wird. „E-Petitionen geben direkte Impulse in die Politik.” 50 000 Unterzeichner binnen drei Wochen genügen, um ein Anliegen auf die Tagesordnung des Ausschusses zu heben. Ansonsten sind die direkten Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger ja eher begrenzt. Solche Bewegungen werten letztlich auch den Ausschuss auf.
Im Augenblick drängen die Abgeordneten nicht in den Petitionsausschuss.
Genau, der Ausschuss ist zwar wichtig, die Verfassung schreibt ihn vor, doch er gilt nicht gerade als „Karrieresprungbrett”, bestätigt auch Stephan Bröchler. Erst wenn Initiativen größere Öffentlichkeit erlangen, richten sich auch die Kameras auf sie. Die Entwicklung regt bereits eine Debatte darüber an, ob der Petitionsausschuss selbst nicht stärker in die Gesetzgebung eingebunden werden soll.
Besteht nicht die Gefahr, dass sehr spezielle oder absurde Projekte verfolgt werden?
Natürlich werden bestimmte Gruppen ihre eigenen Interessen verfolgen. Nach Einschätzung des Wissenschaftlers werden vor allem politisch aktive Menschen das neue Instrument der Massenpetition nutzen. Aber der Petitionsausschuss wirke als „Filter”, und in der parlamentarischen Demokratie behalte der Bundestag das letzte Wort.

22:42
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19:22
Was bringt eine Petition?
Ja was denn nun! Aus dem Artikel ist lediglich zu entnehmen, dass es ein Petitionsrecht gibt, gem. GG, ein Auschuss in den keiner will und letztendlich der Bundestag entscheidet. Mein Fazit aus diesem Artikel: NICHTS. Schade eigentlich....