Was ändert sich am 1. September?
31.08.2009 | 19:02 Uhr 2009-08-31T19:02:00+0200
Für die Bürger in Deutschland treten heute zahlreiche Änderungen in Kraft. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
Patientenverfügung
Patientenverfügungen sind ab sofort für Ärzte bindend. Mit den schriftlichen Willenserklärungen gibt ein Patient Hinweise für eine medizinische Behandlung für den Fall, dass er sich nicht mehr selbst äußern kann. Festgelegt werden kann etwa ein Nein zu lebensverlängernden Maßnahmen.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) betonte gestern noch einmal die Freiwilligkeit von Patientenverfügungen. Kein Krankenhaus, keine Alten- und Pflegeeinrichtung dürfe verlangen, dass Patienten eine solche Verfügung vorlegen müssten. Zusätzlich zur Verfügung sollte ein Gesundheitsbevollmächtigter bestimmt werden. Diese Vertrauensperson sei verpflichtet, mit dem behandelnden Arzt zu sprechen und könne entscheidend helfen, den Willen des Patienten richtig zu verstehen und umzusetzen. Zypries empfahl zudem, Verfügungen alle zwei Jahre zu aktualisieren.
Umfangreiche Informationen zu den Patientenverfügungen bietet unter anderem der neue Vorsorge-Ordner zu Patientenverfügungen der Arbeiterwohlfahrt (Awo).
Familienrecht
Für Familienstreitigkeiten werden neue „Große Familiengerichte” eingerichtet. Bei einer Scheidung sind sie für alle Fragen zuständig.
Kinder sollen mehr Schutz bekommen, Umgangsrechte werden beschleunigt geklärt. Die Kinder bekommen künftig einen „Verfahrensbeistand”, der im Scheidungsverfahren der Eltern deutlich mehr Rechte hat als der bisherige Verfahrenspfleger. Auch weitere Personen können im Interesse der Kinder beigezogen werden, etwa Pflegeeltern. Eltern, die das Umgangsrecht des früheren Partners mit den Kindern sabotieren, müssen künftig mit einem Bußgeld rechnen.
Das „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen” regelt auch die Bereiche Altersvorsorge und Vermögen im Scheidungsfall neu. Beim Versorgungsausgleich soll jede Vorsorge „intern” geteilt werden: Beide ehemaligen Partner bekommen Ansprüche auf die künftigen Leistungen.
Beim Vermögensausgleich wird, sofern nicht anders vereinbart, der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs hälftig geteilt. Dieser Zugewinnausgleich bleibt erhalten, aber Lücken werden geschlossen. So wird es künftig berücksichtigt, wenn ein Partner mit Schulden in die Ehe gegangen ist. Beide Partner müssen ihr Vermögen offenlegen. Maßgeblich ist nun zudem das Vermögen an dem Tag, an dem der Scheidungsantrag bei Gericht eingeht. Dadurch wird es erschwert, noch vor der Ausgleichsberechnung Vermögenswerte beiseite zu schaffen.
Solarium
Minderjährigen ist künftig die Benutzung von Solarien verboten. Hintergrund ist das gesundheitliche Risiko von zu viel UV-Strahlung. Mit dem Verbot soll die besonders empfindliche Haut junger Menschen davor geschützt und möglichem Hautkrebs vorgebeugt werden.
Straßenverkehr
Radfahrer bekommen im Verkehr mehr Rechte. Sie sollen unter anderem mehr Einbahnstraßen in beide Richtungen befahren dürfen. Inline-Skater dürfen ausnahmsweise auch außerhalb des Fußwegs fahren, wo es das neue Schild „Inliner frei” zulässt. Einige andere Verkehrsschilder sollen dafür entfallen.
Rußpartikelfilter
Wer sein Dieselauto zwischen August und Dezember mit einem Rußfilter nachrüstet, kann ab 1. September die direkte Auszahlung des Bonus in Höhe von 330 Euro beantragen. Bislang wurde der Betrag mit der Kfz-Steuer verrechnet. Die staatliche Hilfe gibt es für ab Januar 2006 zugelassene Wagen.
Datenschutz
Bürger sollen künftig besser gegen Datenmissbrauch geschützt sein. So muss aus Werbeschreiben hervorgehen, woher das Unternehmen die Daten des Empfängers bekommen hat. ddp/afp/epd

16:58
Und wer garantiert dafür, dass diese Filter auch funktionieren! Da gab es doch schon mal einen Flop!