Versicherer müssen schwarze Listen aufdecken
03.04.2009 | 17:04 Uhr 2009-04-03T17:04:00+0200
Die Versicherer führen „schwarze Listen” über unbequeme oder unlautere Kunden. Seit dem 1. April (kein verspäteter Aprilscherz!) kann jedermann eine Auskunft darüber erhalten, ob er auf der Liste steht.
Die Versicherer führen „schwarze Listen” über unbequeme oder unlautere Kunden. Seit dem 1. April kann jedermann eine Auskunft darüber erhalten, ob er auf der Liste steht.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum Sie kein Rechtsschutzversicherer als zahlenden Kunden akzeptiert? Oder warum der Autoversicherer Ihnen zwar die gesetzliche vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtpolice gibt, aber nicht eine Teil- oder Vollkaskoversicherung? Es kann daran liegen, dass Sie auf einer „schwarzen Liste” der Versicherungswirtschaft stehen. Die warnt sozusagen Versicherer davor, mit Ihnen als „unsicherem Kantonisten” einen Vertrag einzugehen.
9,5 Millionen Einträge
Derzeit umfasst das so genannte „Hinweis- und Informationssystem” (kurz: HIS) rund 9,5 Millionen Einträge. Und von solchen Vermerken weiß der betroffene Kunde im Zweifelsfall nichts, wie Datenschützer des öfteren kritisierten. Gleich in sieben Sparten werden Daten gesammelt: Auto, Unfall, Rechtsschutz, Sachversicherung, Leben (vor allem Berufsunfähigkeit, Pflegerente), Transport (inclusive Reiserücktritt und -gepäck) und Haftpflicht. Nicht angeschlossen an das System der schwarzen Liste ist die private Krankenversicherung.
Ein Eintrag kann beispielsweise erfolgen, weil man in der Rechtsschutzversicherung „zuviele” Prozesse führt und als teurer „Prozesshansel” eingestuft wird. Aber auch ein vorgetäuschter Unfall mit dem Auto, für den die Versicherung zur Kasse gebeten werden sollte, kann zum Vermerk ins HIS führen.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Asthmatiker?
Doch schon private gesundheitliche Probleme können einen Antragsteller auf die schwarz Liste bringen. Die Versicherer nennen dies „insbesondere das Vorliegen einer Erschwernis aus medizinischen Gründen” - wenn also beispielsweise ein Asthmatiker eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt.
Und wie beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg werden dann nach einem nicht näher beschriebenen Verfahren Punkte verteilt. Wer 60 Punkte hat, kommt in die Datei. Die Daten werden erst nach fünf Jahren gelöscht - das allerdings automatisch.
Die meisten „schwarzen Schafe” - jedenfalls nach Ansicht der Versicherer - gibt es in der meistverkauften Versicherungsart, der Autoversicherung: Auf 100 Millionen Verträge kommen pro Jahr rund eine Million Meldungen an die HIS.
Wie erfahren Betroffene von einer solchen Eintragung? „Eine aktive Benachrichtigung über HIS-Meldungen erhalten Betroffene überwiegend nicht,” erklärt auf seiner Internetseite der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, der die Liste führt.
Anfragen nur schriftlich
Das hat sich seit dem 1. April geändert. Nun müssen Neueintragungen dem Kunden mitgeteilt werden. Und die Versicherungen müssen auf Antrag Auskunft geben, ob ein Kunde bereits auf der Liste steht. Dazu muss die Auskunft schriftlich beantragt werden beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft - Hinweis- und Informationssystem - Wilhelmstraße 43/43 G, 10117 Berlin.
Der Anfrage muss eine Kopie des Personalausweises beigelegt werden (Vorder- und Rückseite). Telefonisch wird keine Auskunft über gespeicherte Daten gegeben.
- Video: Fingierte Unfälle

16:13
Ja die Versicherungen, wie viele Politiker sitzen denn bei denen im Aufsichtsrat.
Habe eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abgeschlossen, nach 5 Jahren beitrag zahlen bin ich jetzt leiden Berufsunfähig geworden, und was sagt die Versicherung nee wir zahlen nicht.
Anwalt eingeschaltet und eigentlich sieht es für mich richtig Gut aus das ich vor Gericht gewinnen werde 90-10 das ich gewinne, aber meine Anwalt meinte das es ganz locker bis zu 10 Jahren dauern kann bis ich auch nur einen Cent sehe, denn die werden immer wieder Revesion einlegen.
Versicherungen alle Verbrecher
22:00
Es braucht eine schwarze Liste für Versicherungen.
20:38
zur Vereinfachung:
Impressum
Anbieter:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV
Wilhelmstraße 43 / 43G
10117 Berlin
Tel.: 030-2020 5000
Fax: 030-2020 6000
E-Mail: berlin@gdv.de
kostenlose Hotline für Verbraucher
0800 - 33 99 399
19:08
das geht schneller als man denkt, ist mir schon passiert. vor einigen Jahren zwei Unfälle (beim ersten Teilschuld 1/3 beim zweiten mal (Schulkind,12 lief bei rot über die Strasse) komplett unschuldig. Trotzdem nach Abschluss der Fälle meine KFZ-Versicherung bei der HDI gekündigt bekommen. Zweitwagen läuft weiter, ebenso die Rechtschutz, aber da warte ich auch schon auf ne Kündigung (1.Fall läuft einwandfrei für mich, , beim 2.Fall will man nicht so recht übernehmen). Sehe mich demnächst nach einer anderen um.
17:52
Dann wird vermutlich jeder, der nachfragt sofort abgespeichert.