Vaterschaftstest - eine Zerreißprobe für die Familie
02.01.2010 | 08:49 Uhr 2010-01-02T08:49:00+0100
Dortmund. Anonym und ohne das Wissen der Betroffenen ließen sich bislang Vaterschaftstests durchführen. Das ändert sich bald: Wenn das neue Gendiagnostikgesetz am 1. Februar in Kraft tritt, muss die Zustimmung der beteiligten Person eingeholt werden.
Wenn Andreas Meier (Name geändert) seine Tochter Anna anschaut, tut er das nur selten ohne Hintergedanken. Wenn er die Form ihrer Nase betrachtet, die Farbe ihrer Augen und ihrer Haare, dann kann er sich nicht lösen von einer einzigen Frage: „Ist sie wirklich meine Tochter?” Seit genau fünf Jahren geht das so. Seit seine damalige Freundin ihm gesagt hat, dass sie schwanger sei. „Ich dachte schon vor dieser Nachricht, dass sie ein Verhältnis habe”, gibt der 29-jährige Konstruktionsassistent zu. „Deshalb habe ich auch sofort gefragt, ob das Kind überhaupt von mir sei.” Die Antwort der Frau brachte ihn jedoch nicht weiter: „Von wem soll es denn sonst sein”, habe sie nur lapidar entgegnet. Doch obwohl er sie ein Jahr später heiratete, doch obwohl sich beide über die Geburt ihrer Tochter Anna freuten, obwohl es trotz allem ja auch „ein tiefes Vertrauen” gegeben habe, plagten ihn die Zweifel. Bis heute. Deshalb wandte sich Meier an ein Dortmunder Unternehmen, das ihn von der quälenden Ungewissheit befreien soll: DNA 24, der Spezialist für Vaterschaftstests.
Familientragödien
Auf den ersten Blick sieht das Firmengebäude ganz unscheinbar aus. Doch hinter der Eingangstür spielen sich mitunter Familientragödien ab - und manchmal auch filmreife Szenen auf dem Bürgersteig. Etwa dann, wenn - inzwischen getrennt lebende - Ehepartner aufeinandertreffen, wenn sie sich wüst beschimpfen, wenn es um Treue geht oder auch um Geld. „Das spielt allerdings nur bei den Wenigsten eine Rolle”, meint DNA24-Geschäftsführer Oliver Penzel. „Um die Zahlung geht es meistens gar nicht. Eher um das Gefühl.”
KUNDEN BIS AUS AUSTRALIEN
DNA 24 bietet seit 2002 Vaterschaftstests an. Die meisten Aufträge werden über das Internet beziehungsweise den Postweg abgewickelt. Die weitesten Kunden stammten bislang aus Australien und Saudi-Arabien. Neben privaten Tests führt DNA 24 mit Hilfe eines externen Labors auch offizielle Untersuchungen für Botschaften in Nicht-EU-Ländern durch, wenn es um Identitätsnachweise für eine Familienzusammenführung geht.
Ein Vater- oder Mutterschaftstest kostet 369 Euro, eine Analyse der Verwandtschaft (etwa Großvater/Enkel, Cousin/Cousin) 439 Euro und ein Geschwistertest 539 Euro.
„Torschlusspanik” bei zweifelnden Mütter und Vätern erwartet DNA24-Geschäftsführer Oliver Penzel durch das neue Gendiagnostik-Gesetz, das am 1. Februar 2010 in Kraft tritt. DNA-Analysen sind dann nur noch mit Zustimmung der zu untersuchenden Person erlaubt. Heimliche Tests können künftig mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Infos: www.dna-24.de und unter Tel. 0231 / 9797670
Um das Gefühl, nicht zu wissen, ob man tatsächlich der Vater ist. Oder um das Gefühl, ob der Vater, der sich dafür hält, auch wirklich dafür in Frage kommt. Denn es sind freilich längst nicht nur Männer, die hier Gewissheit suchen: etwa ein Drittel der Kunden sind Frauen, die abklären lassen wollen, ob beim eigenen Nachwuchs der Ehemann oder eher der Liebhaber seine Gene weitergegeben hat. Wie hoch der Anteil an so genannten Kuckuckskindern in der Bevölkerung ist, darüber wird spekuliert: Angeblich sollen etwa zehn bis 20 Prozent nicht vom Familienvater stammen.
Die Statistik, die Bernadette und Oliver Penzel seit fünf Jahren in ihrem Betrieb „DNA 24” führen, fällt erfreulicher aus: „Bei mindestens 80 Prozent der Fälle ist der vermeintliche Vater auch der wirkliche Vater”, sagen sie. Und dass dies „eigentlich das Schöne” an der Arbeit sei.
Psychischer Beistand
Doch es gibt auch jene Momente, an denen sie den Kunden nur ungern das Ergebnis mitteilen. „Viele sind entsetzt, wenn sie erfahren, dass das Kind nicht von ihnen stammen kann”, sagt Bernadette Penzel. Und dann schließen sich oft lange Gespräche und Telefonate an, bei denen die 33-jährige Sozialarbeiterin nicht selten psychischen Beistand leisten muss. „Ich sage den Betroffenen dann gleich, dass ihr Kind sie doch liebe als Person - und nicht als Erzeuger.” Manchmal fällt die Wahrheit jedoch besonders schwer: Wie bei jenem Rentner neulich, der nach dem Tod seiner Frau wissen wollte, ob seine Tochter, inzwischen 47, tatsächlich von ihm sei. 47 Jahre hatte er sich mit dieser Frage beschäftigt, nach 47 Jahren kam die traurige Gewissheit: Nein, sie ist es nicht. „Sehr sehr traurig”, erzählt Bernadette Penzel, sei der Mann da gewesen.
Ein anderer Kunde wollte das Ergebnis nicht wahrhaben und ließ eine erneute Untersuchung vornehmen. Das Geld dafür hätte er sich sparen können: Denn die Wahrscheinlichkeit, dass die DNA-Untersuchung eine Vaterschaft nachweist, liegt bei 99,99983 Prozent. Bei einer Nicht-Vaterschaft sogar bei 100 Prozent. Dennoch geht man bei DNA24 doppelt auf Nummer sicher: Denn grundsätzlich müssen die Kunden jeweils zwei Speichelproben abgeben. Und sollte bei ihnen eine Nicht-Vaterschaft festgestellt werden, wird immer auch die B-Probe zur Kontrolle mit abgeglichen. Als geeignete Probe eignet sich übrigens alles, was in Kontakt mit Speichel kommt: angefangen vom Schnuller über die Zahnbürste bis zur Zigarettenkippe. Andreas Meier hat mit Hilfe der Teströhren, die er von DNA 24 erhielt, mit einem Wattestäbchen direkt einen Abstrich aus der Mundschleimhaut seiner Tochter genommen. „Ich habe ihr erzählt, dass dies ein Spiel sei”, sagt er. Die Fünfjährige habe es geglaubt - und offenbar nichts ihrer Mutter davon erzählt. Meier übrigens auch nicht: „Freiwillig hätte sie garantiert nicht zugestimmt” sagt er. „Und solange es gesetzlich noch erlaubt ist, diesen Test heimlich zu machen, wollte ich das noch nutzen.”
Ab Februar jedoch, mit Inkrafttreten des neuen Gendiagnostikgesetz, ist das anders. „Ich bin sicher, dass es dann mehr Scheidungen geben wird”, sagt Bernadette Penzel. „Allein die Tatsache, dass man erfährt, dass der Partner misstrauisch ist und diesen Test will, wird viele Beziehungen zum Scheitern bringen.”
„Ein Gefühl wie Ostern und Weihnachten zusammen”
Die Ehe von Andreas Meier indes war ohnehin nicht zu retten. Ganz unabhängig von Gesetzesänderungen zur Gendiagnostik. Aber die Ungewissheit, die ist nun vorbei - nach zehn Tagen Wartezeit auf das Ergebnis. „Aber die Tage waren nichts im Vergleich zu den lezten fünf Jahren”, sagt Meier. Das Ergebnis indes erwartete er mit gemischten Gefühlen: „Wenn Anna nicht meine Tochter ist, wäre das in erster Instanz ein derber Rückschlag”, gibt er zu. „Und auch wenn es böse klingt: In nächster Instanz wäre es für mich die Möglichkeit für einen kompletten Neuanfang.” Die Überlegung, ob das Mädchen es überhaupt erfahren solle, falls er nicht der Vater sei, bewege ihn dabei nicht. „Das wäre dann eine Entscheidung, die ich getrost der Mutter überlassen kann.”
Die jedoch wird sich nicht stellen. Das Test-Ergebnis liegt inzwischen vor: Andreas Meier ist Annas Vater. Seine Bilanz: „Ein Gefühl wie Ostern und Weihnachten zusammen.” Die Ehe indes ist nicht mehr zu kitten. Erst recht nicht, seit seine Frau erfahren hat, dass der 29-Jährige jenen Test durchführen ließ.

17:52
André Zeiger, Wiesentheid
Ich habe ein gefälschtes DNS-Gutachten von einem öffentlich bestellten und beeidigten Blutgruppengutachter aus Würzburg bekommen.
Mir wurde mit behördlicher Genehmigung ein Kuckuckskind untergeschoben.
Schon wieder sind bei einem Jugendamt Akten verschwunden.
Dieser Familie muss endlich das Handwerk gelegt werden!
www.andre-zeiger.com
22:16
Habt Ihr schon einmal einen Vaterschaftstest machen lassen? Privat oder übers Gericht? Seit Ihr euch wirklich sicher, dass das Gutachten stimmt? Keiner kann sicher sein!
Wir haben schon mit einigen betroffenen Papas Kontakt. Es sind auch andere Bundesländer betroffen.
Immer wieder laufen die Fäden im gleichen Institut zusammen.
Wenn man sich mit dem Vorleben dieses Unternehmens beschäftigt, dann braucht man sich nicht mehr darüber zu wundern.
Ich wurde zu einem Blutgruppengutachten von einem öffentlich bestellten und beeidigten Blutgruppengutachter eingeladen. Habe aber ein DNS-Gutachten bekommen mit DNS-Markern. Nicht einmal die Blutgruppe wurde mitbestimmt, zumindest nicht in meiner Ausführung des Gutachtens, welches ich als Kopie von meinem Rechtsanwalt bekommen habe.
Bei einem Blutgruppengutachten werden Blutgruppensysteme bestimmt wie z.B. AB0, Rhesus usw. In meinem Gutachten stehen aber DNS-Marker wie z.B. CSF1PO, FGA, TPOX, Penta D, Penta E usw. Die Identitätsnachweise habe ich zu dem Gutachten nicht bekommen. Auf Anfrage habe ich diese über meinen Rechtsanwalt nachgereicht bekommen. In den Identitätsnachweisen verschwinden dann einige Dinge. Fingerabdruck vom Kind, Stempel vom Arzt, unterschrieben hat kein Arzt, sondern jemand nur im Auftrag, Untersuchungsgut kein Kreuz. Man müsste glauben, ein Gutachten übers Gericht ist perfekt. Weit gefehlt! Das war nur ein kurzer Auszug. Männer wacht auf! Meldet Euch bei mir oder werft Ihr euer Geld gerne zum Fenster raus und das 18 Jahre lang und dann kann es noch weitergehen: Studium, Erbfolge usw. André Zeiger, Wiesentheid (Bayern) Tel.09383/90840, 0172/8789884 oder 0172/3662960
11:38
Die Nr. 47 11, die o.a. Kommentatorin, hat das Problem mit liebenswürdiger Klarheit umrissen: Die Frau erwartet, daß der Mann, wenn ihm ein Baby mit der Zusicherung in den Arm gelegt wird , es sei von ihm, gefälligst dieses Kind ein Leben lang annehmen und dafür bezahlen soll. Die Mutter ist in diesem Moment - wir reden statistisch gesehen etwa von jedem 5. Fall ! - die einzige, die weiß, daß sie diese Vaterschaft allenfalls nur vermuten kann. Diese Zusicherung war daher bewußt unehrlich, welche Motive ,unbewußt oder bewußt, hier auch immer eine Rolle gespielt haben mögen. Der bürgerliche Staat nimmt dazu klar Stellung, § 263 StgB besagt unter Betrug:(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier wird lediglich auf die finanzielle Seite abgehoben , wir meinen die erschlichene Unterhaltszahlung - sagen wir in Höhe von rund 50 tsd €, kann auch deutlich mehr sein. U.U. kommt dadurch auch eine Ehelichung zustande mit allen weiteren Konsequenzen. Von den psychischen Belastungen, die bei einem verantwortungsvollen Mann ausgelöst werden, wenn bei ihm ein quälender Verdacht aufkeimt, der mehr und mehr Gewißheit wird, ist dabei noch nicht einmal die Rede. Sie sind erheblich, und werden subjektiv meist als bedeutender empfunden als der finanzielle Schaden. Die Debatte hier hat ohnehin nur episodischen Charakter. Dank Globalisierung kann ein Test überall durchgeführt werden, und in wenigen Jahren wird man ihn quasi in jeder Apotheke für ein paar Dollar durchführen können. Insofern wird sich, und der Staat sollte das im Grunde unterstützen, eine Vorabklärung hoffentlich durchsetzen, bevor der dann der echte Vater, auch wenn es denn der Nebenlover war, zu seiner Verantwortung stehen muß. Und das muß er dann auch, ohne wenn und aber.
15:08
[Sarkasmus]Also Väter kein Recht auf Gewissheit haben, sollte man vielleicht mal routinemäßig nach dem Zufallsprinzip auf der Wöchnerinnenstation Babies vertauschen, damit auch Mütter nachfühlen können, dass es viel wichtiger ist, sein Kind lieb zu haben, als sich sicher zu sein, dass es leiblich ist.
Das löst das Problem der Informationsasymmetrie.[/Sarkasmus]
15:44
Sowas kotzt mich an. Ihr zahlt Unterhalt für ein Kind, nicht für die Frau, die Euch betrogen hat!
Was haben Euch Eure Kinder getan? Kevin ist da, Kevin braucht was zu Essen und liebevolle Zuwendung und Betreuung. Scheißegal, wer sein Erzeuger ist.
Entweder ihr steht zu den Würmern, die Euch Eure Frauen in den Arm legen oder ihr lasst es direkt dann. Nicht 7 Jahre später, wenn ihr die Mutter nicht mehr ertragen könnt!
17:22
Eben. Ich als Vater hätte auch gerne Gewissheit. Sonst könnte ich jetzt schon aus dem großen Pool von allein erziehenden Müttern aus gescheiterten Partnerschaften auswählen, wenn ich denn scharf darauf wäre für fremde Kinder zu zahlen.
Wie mein Vorredner schon schrieb. Was sind ein paar hundert Euro Bußgeld gegen schlimmstenfalls 27! Jahre Unterhalt. 18 Jahre im besten Fall.
06:32
Wenn ein relativ begründeter Verdacht auf ein Kuckuckskind besteht, würde mich das Einverständnis der werten Gattin -mit Verlaub- einen gewissen Haufen Exkremente interessieren.
Was sind schon ein paar hundert Euronen Bußgeld im Vergleich zu 18 Jahren betrügerisch erschlichenem Unterhalt?
19:20
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
21:02
Wer lässt sich von unsinnigen Verboten abhalten?
17:20
@MH Freund
Der Unterschied ist folgender: bei der einen Gruppe handelt es sich um die Kunden des Genlabors. Also Menschen, die einen so starken Verdacht haben, dass das Kind nicht vom Ehemann ist, dass sie bereit sind, hunderte Euro für einen Test auszugeben und den Ehefrieden zu gefährden; darunter sind auch viele Menschen, die nicht nur vermuten, sondern wissen, dass es einen Ehebruch gab (wie z.B. die genannten Kundinnen oder auch Paare, die über den Seitensprung gesprochen haben).
Die andere Gruppe ist die gesamte Bevölkerung; also auch z.B. alle die, denen ihr Kind wie aus dem Gesicht geschnitten ist, die den Zeitpunkt der Zeugung genau kennen oder auch einfach alle, die ihrer Partnerin zu Recht vertrauen.
Das Problem der Spekulation auf 10 bis 20 % Kuckuckskinder ist, dass man von einer Gruppe, die einen irgendwie begründeten Verdacht hat, auf die Gesamtbevölkerung schließt.
Zum anderen wird bei dieser Spekulation nie ganz deutlich, ob es sich nur um untergeschobene Kinder handeln soll oder um alle Kinder, die einen anderen Erzeuger als den sozialen Vater haben - was durchaus auch mit Kenntnis des sozialen Vaters passieren kann.