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Sozialbestattungen: Kein Geld für die letzte Reise

29.09.2009 | 18:49 Uhr
Sozialbestattungen: Kein Geld für die letzte Reise

Dortmund. Angehörigen die letzte Ruhe zu ermöglichen, wird für die Hinterbliebenen immer schwieriger. Seit im Jahr 2004 das Sterbegeld abgeschafft wurde, mehrt sich die Zahl derer, die eine Beisetzung nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren können.

Und das sorgt für immer längere Wartezeiten bei der Bearbeitung der Kostenübernahme durch die Sozialämter, klagt der Bundesverband Deutscher Bestatter. Bis die letzte Formalität geregelt ist, vergeht teilweise mehr als ein Jahr. Ein Urteil des Bundessozialgerichts bringt nun Bewegung in die Sache.

Bestatter lehnen Sozialbeerdigungen ab

In Nordrhein-Westfalen verdoppelten sich die Ausgaben der Kommunen für Beerdigungen armer Menschen von 6,6 Millionen Euro im Jahr 2005 auf 13,3 Millionen Euro im Jahr 2008. Bundesweit seien die Sozialhilfeträger nicht mehr in der Lage, die Anträge auf Kostenübernahme zügig zu bearbeiten, moniert Rechtsanwältin Heike Böhme-Küppenbender vom Bundesverband Deutscher Bestatter. Als Grund sieht sie neben der gestiegenen Zahl von Anträgen das komplizierte Prüfverfahren aller Bestattungspflichtigen (siehe Box).

Wartezeiten von bis zu einem Jahr zehren dann nicht nur an den Nerven der Hinterbliebenen, sondern werden zunehmend zur Belastungsprobe für Bestatter. Dies führte mittlerweile sogar dazu, dass sich in der thüringischen Stadt Gera drei von elf Bestattern weigern, Sozialbestattungen zu übernehmen. Grund: Die Bestatter gehen mit ihren eigenen finanziellen Mitteln in Vorleistung. Durch die lange Bearbeitungszeit der Anträge auf Kostenübernahme summieren sich die Außenstände unter Umständen auf mehrere tausend Euro. Zu viel für kleine Unternehmen.

Info
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Bestattungspflichtige

  • Hinterlässt ein Verstorbener kein Geld für seine Beisetzung, müssen die „Bestattungspflichtigen” die Kosten tragen.
  • Bestattungspflichtig sind: Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder in eben dieser Reihenfolge.
  • Wird beim Sozialamt die Kostenübernahme beantragt, müssen alle Bestattungspflichtigen nachweisen, die Kosten nicht tragen zu können. Geschieht dies nicht, wird der Antrag abgelehnt.

Und: Entscheidet das Sozialamt, dass es nicht für die Kosten der Beerdigung aufkommt, ist es am Bestatter, sein Geld von den Angehörigen einzufordern. „Ich habe zurzeit drei Klageverfahren laufen”, berichtet etwa Bestatter Martin Schulte aus Bönen. Sich zu weigern, Sozialbestattungen zu übernehmen, wie es seine thüringischen Kollegen getan haben, käme für ihn allerdings nicht in Frage. „Wir sitzen zwischen den Stühlen”, beschreibt es Schulte. „Zum einen wollen wir den trauernden Angehörigen einen würdevollen Abschied von ihren Verstorbenen ermöglichen. Wir sind aber auch Geschäftsleute, die mit ihren Finanzen haushalten müssen.”

Und doch: Würden die Bestatter jedesmal mit der Beisetzung warten, bis der zuständige Sozialhilfeträger über die Kostenübernahme entschieden hat, kämen sie mit dem Gesetz ins Konflikt. „Laut geltendem Recht müssen in NRW Verstorbene innerhalb von acht Tagen nach ihrem Ableben beigesetzt werden”, erklärt Jürgen Salm vom Bestatterverband NRW. „Es gab aber zum Beispiel einen Fall in Freiburg. Dort hat es ein Bestatter, in Absprache mit den Angehörigen, darauf ankommen lassen. Dieser konnte den Verstorbenen erst nach neun Wochen beisetzen. So lange hat es gedauert, bis über die Kostenübernahme entschieden wurde.”

Um ihre Situation zu verbessern, fordern die Geraer Bestatter von der Stadt, bei Sozialbestattungen in Vorleistung zu gehen. Ein Urteil des Bundessozialgerichts könnte den Forderungen nun Nachdruck verleihen. Im Falle einer Kölnerin, die zum Todeszeitpunkt ihres Mannes Hartz-IV bezogen hat, urteilte nun das Gericht, dass es der Frau nicht zumutbar sei, Geld für die Bestattung von einer vermögenden Verwandten (Schwiegermutter) auf dem Klageweg einzufordern. Die Stadt Köln muss in Vorleistung gehen, und dann ihrerseits die Ansprüche gegenüber der Schwiegermutter geltend machen.

Mareike Weberink

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Kommentare
28.10.2009
21:03
Sozialbestattungen: Kein Geld für die letzte Reise
von Bestattungen | #6

Also ich finde es nicht verwunderlich, dass viele kein Geld für die Bestattung hat, da es wirklich sehr teuer ist.

18.10.2009
21:29
Sozialbestattungen: Kein Geld für die letzte Reise
von Bestattungsinstitut | #5

ich denke auch, man kann nicht vom bestattungsinstitut verlangen, daß sie in vorleistung gehen. solche elementaren sachen wie geburt und tod, wenn wir das wieder privatisieren, haben wir bald wieder verhältnisse wie vor 200 jahren.

01.10.2009
18:56
Sozialbestattungen: Kein Geld für die letzte Reise
von KillBill | #4

Soylent Green.

30.09.2009
12:43
Sozialbestattungen: Kein Geld für die letzte Reise
von Otto99 | #3

#2 ein Bürger

Richtig, auch meine Meinung. Das Problem ist der Instanzenweg, der dafür sorgt, daß die Bestatter nicht an ihr Geld kommen. Jetzt muß das Amt in Vorkasse treten und kann sich das Geld von der Mutter wiederholen, ich hoffe mit Zins und Zinseszins.

30.09.2009
10:18
Sozialbestattungen: Kein Geld für die letzte Reise
von ein Bürger | #2

Wir sollten bedenken, daß es sich bei der Sozialhilfe um unser aller Geld handelt. Die Sozialämter verwalten unser Geld. Und dann ist es nicht zumutbar, daß die vermögende Mutter eines Verstorbenen die Bestattung zahlt; und lieber wir, die keinen Bezug zum Verstorbenen haben, die Kosten übrnehmen? Wir zahlen die Bestattung - die vermögende Mutter dar das Ersparte zu Bank tragen. Und dann meckern, daß die Steuern erhöht werden. Aus Sicht der Mutter ein Danke an alle die die Bestattung ihres Sohnes finanzieren.

30.09.2009
10:16
Sozialbestattungen: Kein Geld für die letzte Reise
von juergengojny | #1

Was heißt das denn schon alles? Ich verlaß mich aufs Stinken. Das entwickelt sich bei Leichen nämlich weitaus stärker als bei dem Scheißhaufen in Dortmundistan, den Supermario und Ulrich Karsai Sierau hinterlassen haben.

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