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Umgang mit Gentests

Richtiger Schritt

21.04.2009 | 17:56 Uhr

Was für den Datenschutz gilt, muss auch für die Gentechnik Gesetz werden. Das informelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger über Daten und Kommunikation muss sich erst recht auf die grundlegendsten Informationen eines jeden Individuums erstrecken: auf das Erbgut. Es ist daher längst überfällig, dass die große Koalition doch noch den Umgang mit Gentests regelt.

Informationen über mögliche Krankheitsrisiken sind so sensibel, dass sie nicht nur bei Arbeitgebern oder Versicherungen nicht in unbefugte Hände gelangen dürfen. Auch wer in seine eigene medizinische Lebensperspektive Einblick erhält, sollte damit weder medizinisch noch psychologisch alleine gelassen werden. Das Gendiagnostik-Gesetz liefert hier klare Regeln.

Enge Grenzen gezogen hat die große Koalition beim Einsatz von Gentests bei Ungeborenen. Das erscheint auf den ersten Blick ethisch geboten und sinnvoll. In absehbarer Zeit wird sich die Politik aber erneut mit diesem Thema beschäftigen müssen.

Mit jedem weiteren Schritt der Wissenschaft in die Ursprünge und genetischen Zusammenhänge des Lebens stellen sich neue Fragen. Wenn die Medizin an Hand der Gene nicht nur Krankheitsrisiken diagnostizieren, sondern eines Tages heilen kann, müssen neue Antworten gegeben werden.

Der berechtigte Schutz vor Missbrauch von Gen-Informationen, vor einer auf Schönheitsidealen ausgerichteten Embryo-Auslese im Mutterleib darf dem Streben nach medizinischem Fortschritt nicht im Wege stehen. Den Traum vom ewigen Leben kann keine Wissenschaft verwirklichen.

Unsterblichkeit kann die Gentechnik aller Voraussicht nach nicht bieten. Aber ein langes Leben bei großer Gesundheit. Die Politik hat mit dem Gendiagnostik-Gesetz einen ersten, richtigen Schritt gemacht. Weitere Schritte werden folgen müssen, um immer wieder die Balance zwischen Fortschritt und Ethik neu zu justieren.

Informationen über mögliche Krankheitsrisiken sind so sensibel, dass sie nicht nur bei Arbeitgebern oder Versicherungen nicht in unbefugte Hände gelangen dürfen. Auch wer in seine eigene medizinische Lebensperspektive Einblick erhält, sollte damit weder medizinisch noch psychologisch alleine gelassen werden. Das Gendiagnostik-Gesetz liefert hier klare Regeln.

Enge Grenzen gezogen hat die große Koalition beim Einsatz von Gentests bei Ungeborenen. Das erscheint auf den ersten Blick ethisch geboten und sinnvoll. In absehbarer Zeit wird sich die Politik aber erneut mit diesem Thema beschäftigen müssen.

Mit jedem weiteren Schritt der Wissenschaft in die Ursprünge und genetischen Zusammenhänge des Lebens stellen sich neue Fragen. Wenn die Medizin an Hand der Gene nicht nur Krankheitsrisiken diagnostizieren, sondern eines Tages heilen kann, müssen neue Antworten gegeben werden.

Der berechtigte Schutz vor Missbrauch von Gen-Informationen, vor einer auf Schönheitsidealen ausgerichteten Embryo-Auslese im Mutterleib darf dem Streben nach medizinischem Fortschritt nicht im Wege stehen. Den Traum vom ewigen Leben kann keine Wissenschaft verwirklichen.

Unsterblichkeit kann die Gentechnik aller Voraussicht nach nicht bieten. Aber ein langes Leben bei großer Gesundheit. Die Politik hat mit dem Gendiagnostik-Gesetz einen ersten, richtigen Schritt gemacht. Weitere Schritte werden folgen müssen, um immer wieder die Balance zwischen Fortschritt und Ethik neu zu justieren.

Lothar Klein

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Kommentare
29.04.2009
17:58
Richtiger Schritt
von Elke Fischer | #1

Ich empfehle zusätzlich zum Thema Gentechnik dringend das folgende Interview zu lesen:
http://www.schrotundkorn.de/2009/200905b01.php.

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